Rechtsprechung
BVerwG, 07.06.1957 - IV C 239.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.06.1957 - IV C 239.56
Es ist nicht ersichtlich, zu welchen für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen er sich nicht hätte äußern können (vgl. BVerwGE 2, 343). - BVerwG, 25.10.1956 - I CB 147.56
Auszug aus BVerwG, 07.06.1957 - IV C 239.56
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfaßt das Recht der Prozeßbeteiligten auf erschöpfenden schriftlichen oder mündlichen Vortrag des Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung(Beschluß vom 25. Oktober 1956, BVerwG I CB 147.56 = DVBl. 56, 834).