Rechtsprechung
BVerwG, 07.06.2005 - 9 B 5.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Abtretung von Ansprüchen auf Rückzahlung einer Vorausleistung oder auf deren Verzinsung - Revisibilität der Anwendung und Auslegung landesrechtlicher Vorschriften für Kommunalabgaben - Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge - Feststellung ...
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2005 - 9 B 5.05
Lediglich ergänzend sei angemerkt, dass der behauptete Verstoß gegen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze auch nicht geeignet ist, eine Verfahrensrüge zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, S. 15).Erforderlich ist weiter, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angegriffene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem das Berufungsgericht von dem erstgenannten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O., S. 14).
- BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Auszug aus BVerwG, 07.06.2005 - 9 B 5.05
Hierzu gehört nicht nur, dass die Beschwerde einen allgemeinen Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anführt, wie sie es mit den im Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 aufgestellten Anforderungen an eine ausreichende wegemäßige Erschließung sinngemäß getan hat. - BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung; …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2005 - 9 B 5.05
Vielmehr beruht ihre Anwendung in diesem Bereich allein auf dem Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers und ist damit ebenfalls dem Landesrecht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2001 - BVerwG 11 C 9.00 - BVerwGE 114, 1 ).
- BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2005 - 9 B 5.05
Das wäre nur dann der Fall, wenn mit diesem Beschwerdevorbringen hinreichend dargetan würde, dass das vorliegende Verfahren Anlass geben könnte, Voraussetzungen und Anwendungsbereich der angeführten allgemeinen Grundsätze des Bundesrechts (darunter führt die Beschwerde auch Grundrechte auf) rechtsgrundsätzlich weiterzuentwickeln (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 10 B 2.98 - juris). - BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund; …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2005 - 9 B 5.05
Wie der Senat bereits in seinem zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führenden Beschluss vom 16. September 2003 - BVerwG 9 B 27.03 - dargelegt hat, hat das Berufungsgericht - damals wie jetzt - über diese Fragen nach den landesrechtlichen Vorschriften für Kommunalabgaben entschieden, deren Auslegung und Anwendung revisionsgerichtlicher Prüfung grundsätzlich entzogen sind (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO). - BVerwG, 22.12.1998 - 10 B 2.98
Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2005 - 9 B 5.05
Das wäre nur dann der Fall, wenn mit diesem Beschwerdevorbringen hinreichend dargetan würde, dass das vorliegende Verfahren Anlass geben könnte, Voraussetzungen und Anwendungsbereich der angeführten allgemeinen Grundsätze des Bundesrechts (darunter führt die Beschwerde auch Grundrechte auf) rechtsgrundsätzlich weiterzuentwickeln (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 10 B 2.98 - juris).