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   BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08   

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BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08 (https://dejure.org/2009,7597)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2009 - 4 B 72.08 (https://dejure.org/2009,7597)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 4 B 72.08 (https://dejure.org/2009,7597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachtruhe der Bevölkerung hinsichtlich eines Flughafenverkehrs; Rechtfertigung von Nachtflügen in den sog. Nachtrandzeiten; Gewichtungsvorgaben zur Bewältigung des Konflikts zwischen Nachtflugbetrieb und nächtlichem Lärmschutz der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachtruhe der Bevölkerung hinsichtlich eines Flughafenverkehrs; Rechtfertigung von Nachtflügen in den sog. Nachtrandzeiten; Gewichtungsvorgaben zur Bewältigung des Konflikts zwischen Nachtflugbetrieb und nächtlichem Lärmschutz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen gegen Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    9 Wie die Beschwerde zutreffend ausführt, hat der Senat seine Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Flugbetriebszeiten in Richtung auf eine stärker bedarfsspezifische Abwägungskontrolle präzisiert und weitere Gewichtungsvorgaben zur Bewältigung des Konflikts zwischen Nachtflugbetrieb und nächtlichem Lärmschutz der Anwohner aufgestellt (Urteile vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld, vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 Rn. 67 bis 74 Flughafen Leipzig/Halle I, vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 BVerwGE 131, 316 Rn. 39 Flughafen Leipzig/Halle II und vom 16. Oktober 2008 BVerwG 4 C 5.07 juris Rn. 51 - Flughafen Niederrhein).

    Ein pauschaler Hinweis auf einen nicht näher dargelegten Verkehrsbedarf würde den Anforderungen des Abwägungsgebots nicht gerecht werden (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 287).

    21 Dass das Berechnungsverfahren nach der AzB99 für Genehmigungen, Planfeststellungen oder Plangenehmigungen, die wie hier bis zum 6. Juni 2007, also vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl I S. 986), erteilt worden sind, eine geeignete Methode zur Erfassung der Lärmbelastung darstellt (Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 345 f.; Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 43.07 Rn. 4), stellt die Klägerin ungeachtet ihrer missverständlich formulierten Einwände (Beschwerdebegründung S. 27) nicht in Frage.

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    9 Wie die Beschwerde zutreffend ausführt, hat der Senat seine Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Flugbetriebszeiten in Richtung auf eine stärker bedarfsspezifische Abwägungskontrolle präzisiert und weitere Gewichtungsvorgaben zur Bewältigung des Konflikts zwischen Nachtflugbetrieb und nächtlichem Lärmschutz der Anwohner aufgestellt (Urteile vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld, vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 Rn. 67 bis 74 Flughafen Leipzig/Halle I, vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 BVerwGE 131, 316 Rn. 39 Flughafen Leipzig/Halle II und vom 16. Oktober 2008 BVerwG 4 C 5.07 juris Rn. 51 - Flughafen Niederrhein).

    Wie auch die in der Rechtsprechung des Senats angeführten Beispiele zeigen, geht es um die Gewichtung eines nach allgemeinen Kriterien bestimmten Verkehrsbedarfs (Urteil vom 24. Juli 2008 a.a.O. Rn. 61).

  • BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08

    Klagen gegen Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    14 3. Als Verfahrensfehler i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO rügt die Klägerin unter Bezugnahme auf Beweisanträge, die die Kläger des Parallelverfahrens BVerwG 4 B 71.08 hilfsweise in der mündlichen Verhandlung vom 25. August 2008 gestellt haben, eine Verletzung der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung.

    Mit ihren Angriffen, die mit dem in Bezug genommenen Schriftsatz vom 8. Mai 2009 im Verfahren BVerwG 4 B 71.08 vertieft werden, beschränkt sich die Klägerin letztlich nur darauf, aus den Messungen andere Schlussfolgerungen zu ziehen und zu behaupten, es handele sich um signifikante Abweichungen.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    Ob Nachtflugbewegungen "ohne Not" (Urteil vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 BVerwGE 123, 261, 272 f.) auf die Nacht verteilt werden, ist entgegen der Auffassung der Klägerin nicht für jeden einzelnen Flug zu prüfen.
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    9 Wie die Beschwerde zutreffend ausführt, hat der Senat seine Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Flugbetriebszeiten in Richtung auf eine stärker bedarfsspezifische Abwägungskontrolle präzisiert und weitere Gewichtungsvorgaben zur Bewältigung des Konflikts zwischen Nachtflugbetrieb und nächtlichem Lärmschutz der Anwohner aufgestellt (Urteile vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld, vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 Rn. 67 bis 74 Flughafen Leipzig/Halle I, vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 BVerwGE 131, 316 Rn. 39 Flughafen Leipzig/Halle II und vom 16. Oktober 2008 BVerwG 4 C 5.07 juris Rn. 51 - Flughafen Niederrhein).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    9 Wie die Beschwerde zutreffend ausführt, hat der Senat seine Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Flugbetriebszeiten in Richtung auf eine stärker bedarfsspezifische Abwägungskontrolle präzisiert und weitere Gewichtungsvorgaben zur Bewältigung des Konflikts zwischen Nachtflugbetrieb und nächtlichem Lärmschutz der Anwohner aufgestellt (Urteile vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld, vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 Rn. 67 bis 74 Flughafen Leipzig/Halle I, vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 BVerwGE 131, 316 Rn. 39 Flughafen Leipzig/Halle II und vom 16. Oktober 2008 BVerwG 4 C 5.07 juris Rn. 51 - Flughafen Niederrhein).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    4 Ob aus der Anzahl der Slot-Anmeldungen und dem Umstand, dass in der Vergangenheit Anfragen um eine Zeitnischenzuteilung für den Flughafen in den Betriebszeiten zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr zurückgewiesen worden sind, auf ein bestehendes, jedenfalls aber ohne Weiteres generierbares Interesse an Luftverkehrsleistungen im Einzugsbereich eines voll koordinierten Flughafens geschlossen werden kann (UA S. 36), hängt von den tatrichterlich zu würdigenden Umständen des Einzelfalls ab (Beschluss vom 1. April 2009 BVerwG 4 B 61.08 juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 45.07

    Abweichungsmöglichkeit einer luftverkehrlichen Genehmigung von der

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    Es bedarf vielmehr der Darlegung, dass das Gutachten in sich, d.h. unter Zugrundelegung des dortigen methodischen Ansatzes widersprüchlich ist, oder dass sich aus dem Gutachten selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unabhängigkeit des Gutachters ergeben oder dass es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 45.07 juris Rn. 17).
  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 43.07

    Bestimmung der Beurteilungsgrundlage zur Messung und Berechnung von Fluglärm mit

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08
    21 Dass das Berechnungsverfahren nach der AzB99 für Genehmigungen, Planfeststellungen oder Plangenehmigungen, die wie hier bis zum 6. Juni 2007, also vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl I S. 986), erteilt worden sind, eine geeignete Methode zur Erfassung der Lärmbelastung darstellt (Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 345 f.; Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 43.07 Rn. 4), stellt die Klägerin ungeachtet ihrer missverständlich formulierten Einwände (Beschwerdebegründung S. 27) nicht in Frage.
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