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   BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60   

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BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60 (https://dejure.org/1963,596)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1963 - I C 139.60 (https://dejure.org/1963,596)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1963 - I C 139.60 (https://dejure.org/1963,596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufstellung eines mechanisch betriebenen Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit in einer Gaststätte - Zulässigkeit einer gesetzlichen Beschränkung der Aufstellungsorte für Spielautomaten - Zulässigkeit der Sonderbehandlung von Schnellgaststätten (Imbissstube, Trinkhalle) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin, 12.06.1957 - I B 109.56
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    In der Begründung des erneut gestellten Antrags vom 1. Oktober 1957 wies der Kläger auf das zwischenzeitlich verkündete Urteil des Berufungsgerichts in Sachen D. gegen Polizeipräsidenten in Berlin vom 12. Juni 1957 - OVG I B 109.56 - hin.

    Unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 12. Juni 1957 in der Sache OVG I B 109.56 hat es ausgeführt, daß eine Einschränkung der Aufstellungsorte den Ausschluß des weitaus größten Teiles der nach § 33 d Abs. 1 GewO zulässigen Aufstellungsplätze bedeute.

    In den Entscheidungsgründen werde auf die Begründung des Urteils vom 12. Juni 1957 - OVG I B 109.56 - verwiesen.

    Der Kläger hat - wie sich aus den Gründen des erstinstanzlichen Urteils ergibt - in seinem Antrag vom 1. Oktober 1957 auf das Urteil des Berufungsgerichts vom 12. Juni 1957 - OVG I B 109.56 - Bezug genommen.

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 41.61

    Regelung des Glücksspielwesens durch die Gewerbeordnung (GewO) - Aufstellung von

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 41.61 - ausgeführt, daß die Glücksspieltatbestände mit Rücksicht auf ihren polizeilichen Charakter schon ihrem Wesen nach eine gewisse Geschmeidigkeit und Anpassungsfähigkeit an nicht vorhersehbare Situationen aufweisen, wie sie dem Polizeirecht eigen sind.

    Der Senat hat in seinemUrteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 41.61 - die Gründe dargelegt, die zum Erlaß der DVO 1955 geführt haben.

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 1953 (BVerfGE 2, 307 [326]) ist weiter klargestellt worden, daß der Fortbestand einer vorkonstitutionellen Ermächtigung nicht davon abhängt, ob sich die Ermächtigung im Rahmen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hält.

    Dies ergäbe eine Fülle von Zweifelsfragen (BVerfGE 2, 307 [332]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    Er kann auch im Wege der Auslegung, insbesondere unter Berücksichtigung des Zieles, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, ermittelt werden (vgl. BVerfGE 7, 267 [BVerfG 11.02.1958 - 2 BvL 21/56] [272]; 7, 282 [291]; 8, 274 [307]).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    Er kann auch im Wege der Auslegung, insbesondere unter Berücksichtigung des Zieles, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, ermittelt werden (vgl. BVerfGE 7, 267 [BVerfG 11.02.1958 - 2 BvL 21/56] [272]; 7, 282 [291]; 8, 274 [307]).
  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    Er kann auch im Wege der Auslegung, insbesondere unter Berücksichtigung des Zieles, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, ermittelt werden (vgl. BVerfGE 7, 267 [BVerfG 11.02.1958 - 2 BvL 21/56] [272]; 7, 282 [291]; 8, 274 [307]).
  • BVerwG, 13.05.1958 - I C 28.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    Nach dem Urteil des Senatsvom 13. Mai 1958 - BVerwG I C 28.56 - besteht die Eigenart einer Imbißstube darin, daß die dort einkehrenden Gäste vor allem auf eine schnelle Abfertigung Wert legen und unter bewußtem Verzicht auf die in einer Speisewirtschaft gebotene erhöhte Bequemlichkeit, bessere Ausstattung und Bedienung und auf die sonst übliche größere Auswahl preiswerte Speisen und Getränke, die ohne längere Zubereitung sofort gereicht werden können, in Eile zu sich zu nehmen wünschen.
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    Nun entspricht es dem Gesetz, daß bereits aus dem einen Beweisantrag ablehnenden Beschluß für die Beteiligten eindeutig zu ersehen sein muß, aus welchen Erwägungen das Gericht den Antrag ablehnt (BVerwGE 12, 268; vgl. auch Beschluß des IV. Senatsvom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/IV C 8.61 -).
  • BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61

    Rücknahme der Ausbildungshilfe bei nachträglicher Gewährung von Bezügen nach dem

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1963 - I C 139.60
    Nun entspricht es dem Gesetz, daß bereits aus dem einen Beweisantrag ablehnenden Beschluß für die Beteiligten eindeutig zu ersehen sein muß, aus welchen Erwägungen das Gericht den Antrag ablehnt (BVerwGE 12, 268; vgl. auch Beschluß des IV. Senatsvom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/IV C 8.61 -).
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

    Es führt zwar zutreffend aus, dass die Betriebsstätte im Widerrufszeitpunkt nicht die tatsächlichen Anforderungen an eine Schank- und Speisewirtschaft gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfüllte, weil der Bistrobereich in den Tankstellenshop integriert war, ohne dass der Raum durch den Schank- und Speisebetrieb geprägt wurde (zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1963 - 1 C 139.60 - Buchholz 310 § 138 Nr. 6 VwGO Nr. 4; Beschluss vom 18. März 1991 - 1 B 30.91 - Buchholz 451.20 § 33 f. GewO S. 3 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 B 139/12 - NVwZ-RR 2012, 718; VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 6 S 2610/17 - NVwZ-RR 2018, 612 LS 1 und Rn. 9 m.w.N.).

    Er bezeichnet einen Raum, der vom Schank- und Speisebetrieb geprägt wird (BVerwG, Urteil vom 7. September 1963 - 1 C 139.60 - Buchholz 310 § 138 Nr. 6 VwGO Nr. 4; Beschluss vom 18. März 1991 - 1 B 30.91 - Buchholz 451.20 § 33 f. GewO S. 3 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 3 LA 34/14

    Aufstellung von Geldspielgeräten; Beschränkung der Gewerbefreiheit; Abgrenzung

    Eine Trinkhalle ist demgegenüber gerade keine Schank- und Speisewirtschaft mit einem Raum, in dem Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und erst Recht kein Ort, an dem Spielen der Hauptzweck ist; es handelt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Trinkhallen vielmehr um solche Schankstätten an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, bei denen der Ausschank durch Schalter bzw. bei festen Trinkständen über den Tisch an Stehgäste betrieben wird; sie sind überwiegend saisonbedingt und in der Regel nicht in der Hauptsache auf den Vertrieb alkoholischer Getränke eingestellt; sie besitzen keine Einrichtungen, die für die Bequemlichkeit oder den längeren Aufenthalt der Gäste (Passanten) dienen können (BVerwG, Urteil vom 7. September 1963 - BVerwG I C 139.60 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 3).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 4 CB 46.81

    Bezugnahme eines Urteils auf die Gründe eines anderen zwischen denselben

    Daß die Bezugnahme eines Urteils auf die Gründe eines anderen zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteils verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden ist, ist durch Urteil vom 7. September 1963 - BVerwG I C 139.60 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 4 entschieden worden.
  • VGH Bayern, 23.10.1996 - 22 B 96.1187

    Bei einer Knechtschänke handelt es sich nicht um einen Raum einer Schank- oder

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut "verabreicht werden" und aus dem Zweck derSpielverordnung, wie er in § 33 f Abs. 1 GewO zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG vom 7.9.1963, GewArch 1964, 9/10).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 23.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

    Daß die Bezugnahme eines Urteils auf die Gründe eines anderen zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteils verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits durch Urteil vom 7. September 1963 - BVerwG I C 139.60, Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 4 - entschieden.
  • BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68

    Rechtsmittel

    Vom Bundesverwaltungsgericht wurde bereits grundsätzlich entschieden, daß die Bezugnahme auf den Inhalt eines anderen Urteils - Entsprechendes muß für einen in Bezug genommenen Beschluß gelten - nur dann zulässig ist, wenn die Entscheidung in demselben Prozeß oder in einem Vorprozeß zwischen denselben Parteien ergangen oder zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1963 - BVerwG I C 139.60 - [GewArch 1964, 9 = Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 4 und BVerwG 451.20, § 33 f. GewO Nr. 3]).
  • BVerwG, 08.09.1975 - 1 B 33.75

    Gaststättenerlaubnis für die Betriebsart "Trinkhalle" - Anspruch auf Ausschank

    Ob Trinkhallen "in der Regel nicht in der Hauptsache auf den Vertrieb alkoholischer Getränke eingestellt sind (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. September 1963 - BVerwG I C 139.60 - [GewArch. 1964, 9]) oder ob sie überhaupt "nicht auf den Vertrieb alkoholischer Getränke eingestellt" sind (so Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 6. Aufl. [1973] § 3 RdNr. 5), läßt sich den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsurteils nicht mit Sicherheit entnehmen.
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 39.61

    Rechtsmittel

    Er führt hierzu unter Berufung auf das zu den Akten BVerwG I C 139.60 überreichte Gutachten Arndt aus, es handle sich bei dem hier in Rede stehenden Geldspiel um ein erlaubtes rechtmäßiges Zufallsspiel mit Geldgewinn, das durch das Vierte Änderungsgesetz zur Gewerbeordnung gesetzlich statuiert worden sei.
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 41.61

    Regelung des Glücksspielwesens durch die Gewerbeordnung (GewO) - Aufstellung von

    Er führt hierzu unter Berufung auf das zu den Akten BVerwG I C 139.60 überreichte Gutachten ... aus, es handle sich bei dem hier in Rede stehenden Geldspiel um ein erlaubtes rechtmäßiges Zufallsspiel mit Geldgewinn, das durch das Vierte Änderungsgesetz zur Gewerbeordnung gesetzlich statuiert worden sei.
  • BVerwG, 27.01.1961 - I B 34.58

    Erteilung der Genehmigung zum Betreiben einer Schankstätte mit Spielautomaten -

    Das Berufungsgericht hat sich der Rechtsprechung des Senats auch in einer späteren Entscheidung vom 13. Juli 1960 - OVG I a B 82.58 = BVerwG I C 139.60 - angeschlossen und hat in dieser Entscheidung die Revisibilität des § 33 d GewO und der DVO bejaht.
  • BVerwG, 27.01.1961 - I B 172.57

    Genehmigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten

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