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BVerwG, 07.10.1982 - 5 B 74.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wirksame Vertretung durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten bei Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bei Bestehen des den ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.02.1982 - 12 B 81 A.2565
- BVerwG, 07.10.1982 - 5 B 74.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts
Auszug aus BVerwG, 07.10.1982 - 5 B 74.82
Der Beschluß des Berufungsgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß insbesondere ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff. BSHG nicht besteht, wenn der den Lebensunterhalt betreffende Bedarf ausschließlich wegen eines vom Hilfesuchenden betriebenen Studiums besteht (Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 3.80 - und BVerwG 5 C 51.80 - sowie Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 -). - BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 54.81
Ausbildungshilfe - Ausbildungsförderung
Auszug aus BVerwG, 07.10.1982 - 5 B 74.82
Der Beschluß des Berufungsgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß insbesondere ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff. BSHG nicht besteht, wenn der den Lebensunterhalt betreffende Bedarf ausschließlich wegen eines vom Hilfesuchenden betriebenen Studiums besteht (Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 3.80 - und BVerwG 5 C 51.80 - sowie Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 -). - BVerwG, 01.06.1981 - 5 C 3.80
Festsetzung des Gegenstandswertes für das Revisionsverfahren
Auszug aus BVerwG, 07.10.1982 - 5 B 74.82
Der Beschluß des Berufungsgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß insbesondere ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff. BSHG nicht besteht, wenn der den Lebensunterhalt betreffende Bedarf ausschließlich wegen eines vom Hilfesuchenden betriebenen Studiums besteht (Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 3.80 - und BVerwG 5 C 51.80 - sowie Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 -).