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   BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02, 5 PKH 193.02   

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https://dejure.org/2002,12093
BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02, 5 PKH 193.02 (https://dejure.org/2002,12093)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 5 B 221.02, 5 PKH 193.02 (https://dejure.org/2002,12093)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 5 B 221.02, 5 PKH 193.02 (https://dejure.org/2002,12093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie mit Alkoholikerstrukturen - Eignung als Pflegeperson - Der Begriff der Überraschungsentscheidung - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Abstrakte Rückfallgefahr eines Alkoholikers - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ).

    Um das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, hätte die Beschwerde eine konkrete, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formulieren und hierzu angeben müssen, worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ).

  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99

    Ständiger Aufenthalt; Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen; Lebensmittelpunkt

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Die Angriffe richten sich insoweit der Sache nach gegen die Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls durch das Berufungsgericht und damit gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen ist; mit diesen Angriffen kann ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).

    Ob und inwieweit bei Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören, etwas anderes gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 a.a.O.), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden werden.

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    vom 28. September 2000 - BVerwG 5 C 29.99 - (BVerwGE 112, 98) aufgestellte, divergenzfähige abstrakte Rechtssatz, dass Leistungen der Jugendhilfe grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe voraussetzen und eine Selbstbeschaffung ohne seine vorherige Zustimmung ihn grundsätzlich nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet, ist erkennbar bezogen auf eine Fallkonstellation, in der Leistungen der Jugendhilfe durch Kostenübernahme für eine ohne Mitwirkung des Trägers der Jugendhilfe begonnene und durchgeführte Maßnahme ausschließlich für den Zeitraum bis zur Antragstellung begehrt worden waren.
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung zutreffend als nicht einschlägig angesehen und ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 - FEVS 47, 433 ) zutreffend davon ausgegangen, dass die sog. "Selbstbeschaffung" einer Leistung der Jugendhilfe zulässig ist, wenn der Träger der Jugendhilfe die Voraussetzungen für die Gewährung einer bestimmten erzieherischen Hilfe verneint und mit Rücksicht darauf ein auf die Erziehung des Kindes oder des Jugendlichen gerichtetes Tätigwerden von vornherein ablehnt; eine rechtswidrig verweigerte Leistung ist dann rückwirkend ab Antragstellung und Selbstbeschaffung zu gewähren.
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines solchen Gutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 71, 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Die Angriffe richten sich insoweit der Sache nach gegen die Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls durch das Berufungsgericht und damit gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen ist; mit diesen Angriffen kann ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Demgegenüber zeigt die Beschwerde nicht auf, dass sich dem Berufungsgericht hier die weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des herangezogenen Gerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift des revisiblen Rechts widersprochen hat (vgl. - m.w.N. - BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 6 B 65.98 - NVwZ-RR 1999, S. 745; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. insbesondere die Urteile vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - und vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - m.w.N.; Beschluss vom 26. September 2001 - BVerwG 5 B 71.01 -).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99

    Richterliche Nachprüfbarkeit: Ungeeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme

  • BVerwG, 26.09.2001 - 5 B 71.01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsurteil

  • BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00

    Klage auf Erteilung von Vertriebenenausweisen - Zurechnung eines Bekenntnisses

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