Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6896
BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97 (https://dejure.org/1997,6896)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1997 - 7 B 230.97 (https://dejure.org/1997,6896)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1997 - 7 B 230.97 (https://dejure.org/1997,6896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die Bindungspflicht des Tatsachengerichts an die entscheidungstragenden Gründe des Revisionsurteils als Verfahrensfehler - Lärmimmissionen durch den Truppenübungsplatz Haltern, Platzteil Lavesum - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Bestimmtheit der Urteilsformel, Bindungswirkung einer zurückverweisenden Revisionsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97
    Die Beschwerde rügt, daß das Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung nicht die rechtliche Beurteilung des beschließenden Senats (Urteil vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210) zugrunde gelegt und damit gegen § 144 Abs. 6 VwGO verstoßen habe.

    Demgemäß hatte der Senat dem Oberverwaltungsgericht aufgegeben zu prüfen, in welchem Maß die Wohnnutzung bereits bei Freigabe des Grundstücks zur Bebauung mit einem Landhaus vorbelastet war, ob dieses Maß aufgrund der späteren Entwicklung des Truppenübungsplatzes nunmehr erheblich überschritten werde und ob eine derart erhebliche Lärmzunahme über die absolute Grenze der Gesundheitsgefährdung oder unterhalb dieser Schwelle über die je nach Lärmvorbelastung unterschiedlich zu bemessende Zumutbarkeitsgrenze der Unmöglichkeit einer Wohnnutzung hinausgehe (BVerwGE 88, 210 [BVerwG 23.05.1991 - 7 C 19/90]).

    Das Revisionsurteil beruhte entscheidungstragend auf der Erwägung, daß der Kläger die Lärmimmissionen, die infolge der bei Bebauung seines Grundstücks im Jahre 1959/60 bereits vorhandenen Nutzung des Truppenübungsplatzes und, ihrer damit zugleich erkennbar angelegten künftigen Entwicklung zu erwarten waren, auch unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Privilegierung der militärischen Anlage (§ 60 Abs. 1 BImSchG) dann nicht hinzunehmen hat, wenn durch den von ihr ausgehenden Schießlärm die im Nachbarschaftsverhältnis gebotene Pflicht zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdige Nutzung verletzt, eine Wohnnutzung des Landhausgrundstücks unmöglich gemacht oder die Gesundheit der Bewohner gefährdet wird (BVerwGE 88, 210 [BVerwG 23.05.1991 - 7 C 19/90]).

    Ein Bedarf an weiterer, über die in dem Revisionsurteil des Senats (BVerwGE 88, 210) entwickelten Grundsätze hinausgehender revisionsrechtlicher Klärung läßt sich dem Beschwerdevorbringen nicht entnehmen.

  • BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 151.97

    Nichtzulassung der Revision - Zurückverweisung in Vorinstanz - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97
    Das Tatsachengericht ist nach § 144 Abs. 6 VwGO an die Elemente der rechtlichen Würdigung des Revisionsgerichts gebunden, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich, d.h. entscheidungstragend gewesen sind; hierzu gehören auch diejenigen Gründe, deren Vorhandensein die unmittelbaren Aufhebungsgründe notwendigerweise vorausgesetzt haben (stRspr, vgl. zuletzt Beschluß vom 21. August 1997 - BVerwG 8 B 151.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97
    Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung wäre selbst dann nicht gegeben, wenn mit der Beschwerde davon auszugehen wäre, daß dem Oberverwaltungsgericht dabei eine fehlerhafte Beweiswürdigung unterlaufen ist; denn die dem Tatsachengericht obliegende Würdigung des Sachverhalts und des Ergebnisses der Beweisaufnahme ist revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen und kann daher einen Verfahrensfehler in aller Regel nicht begründen (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1997 - 7 B 230.97
    Dabei verkennt sie, daß eine Urteilsformel nicht deswegen zu unbestimmt ist, weil zu ihrem Verständnis die Entscheidungsgründe herangezogen werden müssen (Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - A 2 S 339/98
    Damit gehören sie i. S. der herrschenden Ansicht, die durch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung geteilt wird, zu den "ursächlichen" Erwägungen (vgl. insoweit: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 144 RdNr. 12; Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 144 RdNr. 119; Beschl. v. 07.12.1997 - BVerwG 7 B 230.97 -, JURIS-Nr. WBRE410004150; Beschl. v. 28.02.2002 - BVerwG 1 B 209.01 -, Buchholz 402.25 [AsylVfG] § 73 Nr. 9), welche das Urteil des Revisionsgerichts "tragen" (Eichberger, a. a. O., RdNr. 119; BVerwG, Urt. v. 13.09.1985 - BVerwG 4 C 72.82 -, Buchholz 310 [VwGO] § 144 Nr. 43; Beschl. v. 21.02.1986 - BVerwG 3 CB 30.84 -, Buchholz 310 § 144 Nr. 46), und damit zu den Erwägungen, welche die logischen Voraussetzungen für die Aufhebungsentscheidung bilden ( BVerwG, Beschl. v. 11.07.2000 - BVerwG 8 B 154.00 -, Buchholz § 144 Nr. 68 = NVwZ 2000, 1299 [BVerwG 11.07.2000 - 8 B 154/00] = DVBI. 2001, 308).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2011 - L 13 VJ 44/11
    Das SG ist danach an die Elemente der rechtlichen Würdigung des Berufungsgerichtes gebunden, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich, d.h. entscheidungstragend gewesen sind (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 S. 195; BVerwG, Beschl. v. 11.07.2000 - 8 B 154/00 = juris Rn. 2; BVerwG, Beschl. v. 07.12.1997 - 7 B 230/97 = juris Rn. 3; Frehse in Jansen, Kommentar zum SGG, 3. Aufl., § 159 Rn. 11).

    Hierzu gehören auch die Gründe, deren Vorhandensein die unmittelbaren Aufhebungsgründe notwendigerweise vorausgesetzt haben (vgl. BVerwG Beschl. v. 07.12.1997, a.a.O.; Keller,Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Aufl., § 159 Rn. 6a, § 170 Rn. 10a) oder die darin sinngemäß bejaht worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.07.2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 4808/01

    Ausgestaltung des Leistungsanspruchs von türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Beschluss vom 7. Dezember 1997 - 7 B 230.97 - im Anschluss an BVerwG-.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht