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   BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 106.09   

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https://dejure.org/2009,15968
BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 106.09 (https://dejure.org/2009,15968)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2009 - 2 B 106.09 (https://dejure.org/2009,15968)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 2 B 106.09 (https://dejure.org/2009,15968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 1; VwGO § 144 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht trotz Nichtzulassung der Revision durch die Vorinstanz und Ablehnung der Revisionszulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 23.07

    Sonderzahlung; Sonderzuwendung; Kürzung der Sonderzuwendung durch rechtzeitig

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 106.09
    Der Senat hat diese Fragen in dem Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 23.07 - (juris Rn. 11 ff. ) beantwortet.
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 106.09
    Selbst wenn sich der Regierende Bürgermeister dazu als Präsident des Bundesrates bzw. dessen Vertreter und nicht als ?Erster Vizepräsident des Bundesrates' hätte bezeichnen müssen, so wäre dies als bloße Falschbezeichnung unbeachtlich, da im Bundesgesetzblatt seiner Unterschrift die Bezeichnung ?Präsident des Bundesrates' beigegeben wurde, sodass ein etwaiger Fehler bereits mit der Verkündung des Gesetzes berichtigt worden wäre (vgl. zur Berichtigung im Amtsblatt: Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 - BVerwGE 56, 31 = Buchholz 421.2 HochschulR Nr. 60).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 3049/06
    Umdruck, Rn. 15 = juris Rn. 15 sowie Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 2 B 106.09 -, amtl.
  • BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 107.09

    Zulässigkeit der Revision trotz ihrer Nichtzulassung durch die Vorinstanz und

    Der Senat hat die maßgebenden Passagen seines Urteils vom 28. Mai 2009 in dem Beschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren - BVerwG 2 B 106.09 -, auf den insoweit verwiesen wird, im Wortlaut wiedergegeben.
  • BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 108.09

    Zulässigkeit einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht trotz Nichtzulassung

    Der Senat hat die maßgebenden Passagen seines Urteils vom 28. Mai 2009 in dem Beschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren - BVerwG 2 B 106.09 -, auf den insoweit verwiesen wird, im Wortlaut wiedergegeben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09

    Unanfechtbarkeit des Einzelrichterübertragungsbeschlusses; Verstoß gegen GG Art

    Hiervon war auch nicht mehr auszugehen, weil der beschließende Senat in mehreren nachfolgenden Verfahren die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen verneint hat ( siehe etwa: OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517, vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08 und 1 L 104/08-, jeweils veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 69, vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08, 1 L 138/08 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 254 [nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - Az.: 2 B 106.09, 2 B 107.09, 2 B 108.09 -, veröffentlicht bei juris] ).
  • VG Hannover, 18.05.2010 - 2 A 529/07

    Amtsangemessene Alimentation; Beamter; Befangenheit; Bundespräsident;

    Abgesehen davon, dass der Rückgriff auf diese Vorschrift einer langjährigen Staatspraxis entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.05.2009, 2 C 23/07; bestätigt im Beschl. v. 07.12.2009, 2 B 106/09, beide Entscheidungen veröffentlicht in juris), erschließt sich der Kammer nicht, warum die Vertretung des Bundesratspräsidenten als Vertreter des Bundespräsidenten in der Verfassung geregelt werden müsste.
  • VG Hannover, 18.05.2010 - 2 A 7963/06

    Alimentation; Ausfertigung; Beamter; Besoldung; Bundespräsident; Bundesrat;

    Abgesehen davon, dass der Rückgriff auf diese Vorschrift einer langjährigen Staatspraxis entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.05.2009, 2 C 23/07; bestätigt im Beschl. v. 07.12.2009, 2 B 106/09, beide Entscheidungen veröffentlicht in juris), erschließt sich der Kammer nicht, warum die Vertretung des Bundesratspräsidenten als Vertreter des Bundespräsidenten in der Verfassung geregelt werden müsste.
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