Rechtsprechung
BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport. - Bundesverwaltungsgericht
HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport - Wolters Kluwer
Einsatz von Mitarbeitern einer Fremdfirma beim Krankentransport in einem Universitätsklinikum - Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Mitbestimmungspflichtige Einstellungen - Eingliederung von Mitarbeitern eines externen Krankentransportanbieters
- Judicialis
HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
Personalvertretungsrecht - Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 15.05.2001 - 1 VG FL 16/99
- OVG Hamburg, 25.02.2002 - 8 Bf 260/01
- BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Papierfundstellen
- DVBl 2003, 623 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01
Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Als Grundlage für die Eingliederung kommen aber auch mehrseitige Rechtsbeziehungen in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214, 221 f. und vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - PersR 2002, 467, jeweils m.w.N.).Sämtliche Regelungen, die die Zeit der Tätigkeit betreffen wie etwa die Dauer der Arbeitszeit, Dienst- und Rufbereitschaften, Überstunden und ihre Vergütung, Gewährung von Urlaub einschließlich Urlaubs- und Vertretungsplanung trifft das externe Unternehmen unabhängig vom Beteiligten (vgl. demgegenüber BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; ähnlich Beschluss des Senats vom 18. Juni 2002, a.a.O.).
Das Mitbestimmungsrecht gibt dem Personalrat Gelegenheit, im Interesse der von ihm repräsentierten Belegschaft zu prüfen, ob die aufzunehmenden Mitarbeiter sich ohne Gefährdung des Betriebsfriedens integrieren lassen, ob sie die notwendige berufliche Qualifikation mitbringen und ob ihre Aufnahme für die beim Klinikum Beschäftigten etwa zu einer ungerechtfertigten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93
Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Als Grundlage für die Eingliederung kommen aber auch mehrseitige Rechtsbeziehungen in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214, 221 f. und vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - PersR 2002, 467, jeweils m.w.N.).Die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Frage, wann Mitarbeiter von Fremdunternehmen in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert sind und daher eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG vorliegt, können, wovon der beschließende Senat bereits früher ausgegangen ist (vgl. z.B. Beschluss vom 6. September 1995, a.a.O., S. 223), auf das Personalvertretungsrecht übertragen werden.
Für eine Eingliederung spricht nicht bereits der Gegenstand der zu erbringenden Leistungen (vgl. Beschluss vom 6. September 1995, a.a.O., S. 223 f.).
- BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Es beinhaltet Anleitungen zur Vorgehensweise und weiterhin zur Motivation des Mitarbeiters, die nicht Inhalt des werkvertraglichen Anweisungsrechts sind (vgl. BAG, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110).Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG lässt sich auch nicht dahin erweiternd auslegen, dass die Entscheidung der Dienststelle, die Erfüllung von Aufgaben externen Unternehmen zu übertragen, als solche der Mitbestimmung unterliegt, wie dies etwa in § 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG vorgesehen ist (zu den Grenzen der Auslegung des Begriffs "Einstellung" vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 103;… zur entsprechenden Rechtslage nach § 99 BetrVG 1972 BAG, Beschlüsse vom 5. März 1991, a.a.O., S. 299, und vom 1. Dezember 1992, a.a.O.).
- BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Zum Begriff der Einstellung
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Das Erscheinungsbild der Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen eines Dienst- oder Werkunternehmers kann mit dem der Tätigkeit der Bediensteten übereinstimmen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290, 296 ff. und vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972).Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG lässt sich auch nicht dahin erweiternd auslegen, dass die Entscheidung der Dienststelle, die Erfüllung von Aufgaben externen Unternehmen zu übertragen, als solche der Mitbestimmung unterliegt, wie dies etwa in § 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG vorgesehen ist (zu den Grenzen der Auslegung des Begriffs "Einstellung" vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 103; zur entsprechenden Rechtslage nach § 99 BetrVG 1972 BAG, Beschlüsse vom 5. März 1991, a.a.O., S. 299, …und vom 1. Dezember 1992, a.a.O.).
- BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Von dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Weisungsrecht sind die Anordnungen zu unterscheiden, die im Rahmen eines Werkvertrags üblich sind (vgl. BAG, Beschlüsse vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; und vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10, jeweils m.w.N.). - BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
Betriebsrat - Unterrichtungspflicht
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Von dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Weisungsrecht sind die Anordnungen zu unterscheiden, die im Rahmen eines Werkvertrags üblich sind (vgl. BAG, Beschlüsse vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; und vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10, jeweils m.w.N.). - BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01
Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Von dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Weisungsrecht sind die Anordnungen zu unterscheiden, die im Rahmen eines Werkvertrags üblich sind (vgl. BAG, Beschlüsse vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; und vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10, jeweils m.w.N.). - BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Das Erscheinungsbild der Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen eines Dienst- oder Werkunternehmers kann mit dem der Tätigkeit der Bediensteten übereinstimmen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290, 296 ff. und vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Sämtliche Regelungen, die die Zeit der Tätigkeit betreffen wie etwa die Dauer der Arbeitszeit, Dienst- und Rufbereitschaften, Überstunden und ihre Vergütung, Gewährung von Urlaub einschließlich Urlaubs- und Vertretungsplanung trifft das externe Unternehmen unabhängig vom Beteiligten (vgl. demgegenüber BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung;… ähnlich Beschluss des Senats vom 18. Juni 2002, a.a.O.). - BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.
Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG lässt sich auch nicht dahin erweiternd auslegen, dass die Entscheidung der Dienststelle, die Erfüllung von Aufgaben externen Unternehmen zu übertragen, als solche der Mitbestimmung unterliegt, wie dies etwa in § 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG vorgesehen ist (zu den Grenzen der Auslegung des Begriffs "Einstellung" vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 103;… zur entsprechenden Rechtslage nach § 99 BetrVG 1972 BAG, Beschlüsse vom 5. März 1991, a.a.O., S. 299, …und vom 1. Dezember 1992, a.a.O.). - BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
- BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91
Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - 20 A 281/13
Personalgestellung, tariflich; Wahlberechtigung; Dienststellenzugehörigkeit; …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2 = PersR 2004, 148 = ZfPR 2003, 259. - BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als …
Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 - (Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2) ab. - OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 18 LP 7/09
Eingliederung von Mitarbeitern einer GmbH in die öffentliche Hand bei …
Die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Frage, wann Mitarbeiter von Fremdunternehmen in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert sind und daher eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG vorliegt, können dabei auf das Personalvertretungsrecht übertragen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 2002 - 6 P 12.01 -, PersR 2002, 310; Beschl. v. 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, PersR 2003, 148, Beschl. v. 13. April 2004 - 6 PB 2.04 -, PersR 2004, 269; jew. m.w.N.).Bestand und besteht aber kein arbeitsrechtliches Weisungsrecht der H. gegenüber den Mitarbeitern der G., so reicht die Erfüllung anderer Kriterien wie die Nutzung einer gemeinsamen Infrastruktur, ein enges Zusammenwirken der Beschäftigten der Drittfirma mit den Beschäftigten des Auftraggebers sowie eine gemeinsame Außendarstellung im Internet usw. nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…vgl. Beschl. v. 11. September 2001, a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2003, a.a.O.) zur Annahme einer Eingliederung in die Dienststelle des H. nicht aus, da diese Kriterien kein hinreichendes Gewicht für die Ermittlung der Arbeitgeberstellung haben (…so auch Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12
Mitbestimmung; Mitwirkung; Einstellung; erwerbsfähige Leistungsberechtigte; …
Die Anwendung der Abgrenzungskriterien aus der Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei der Übertragung von Arbeitsaufgaben der Dienststelle auf Fremdunternehmen im Rahmen eines Werkvertrages (vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 -, juris Rn. 10 ff. …und Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 -, juris Rn. 26) vermag der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen. - BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
Mitbestimmung bei Einstellungen; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und …
Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 - (Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2) ab. - VGH Baden-Württemberg, 04.03.2016 - PL 15 S 408/15
Beteiligung des Personalrats an der Arbeitsanweisung zum Ein- und Ausstempeln
Ob die der ... gestellten Arbeitnehmer bereits nach dieser Vorschrift als Beschäftigte der Dienststelle "Universitätsklinikum ..." anzusehen sind, weil sie, wie das Verwaltungsgericht meint, durch die dem Klinikum verbliebene "Personalhoheit" und das vom Verwaltungsgericht angenommene "arbeitsorganisatorische Zusammenwirken" (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, Beschluss vom 08.01.2003 - 6 P 8.02 -, Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2) trotz der Überlassung an die ... noch hinreichend in die Arbeitsorganisation auch des Klinikums eingebunden sind, bedarf keiner Entscheidung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 5002/04 Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Zwar greife die vom Antragsteller erhobene Divergenzrüge nicht durch, da die Entscheidung des Fachsenats für Landespersonalvertretungssachen nicht von dem in der Beschwerdebegründung genannte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 - abweiche.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 20 A 1231/14
Verweigerung der Zustimmung eines bei einer Agentur für Arbeit gebildeten …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - 6 P 48.78 -, BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 10 = PersV 1980, 236, vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2 = PersR 2004, 148 = ZfPR 2003, 259, und vom 22. Oktober 2007 - 6 P 1.07 -, NVwZ-RR 2008, 195 = PersR 2008, 23 = PersV 2008, 103 = ZTR 2008, 56. - ArbG Hamburg, 04.03.2010 - 7 Ca 319/09
Zustandekommen eines fiktiven Arbeitsverhältnisses bei illegaler …
Ein solches (rein fachliches) Weisungsrecht ist sachbezogen und ergebnisorientiert, nicht jedoch - wie bei einem Arbeitsverhältnis üblich - personenbezogen und ablauforientiert (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 24.05.2008, 7 Bs 83/05.PVB, S. 9; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08.01.2003, 6 P 8/02 , [...]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2013 - 20 A 2092/12
Verzicht auf das Erfordernis des Bestehens eines Beamtenverhältnisses oder …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2 = PersR 2004, 148 = ZfPR 2003, 259. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2014 - 20 A 2155/12
Beschäftigteneigenschaft und die Dienststellenzugehörigkeit als Voraussetzung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 A 1471/04
Umsetzung einer im Dienst des Kreises stehenden Beamtin innerhalb des …
- VGH Hessen, 06.12.2012 - 22 A 2050/11
Zur Mitbestimmung des Personalrats bei einer (Neben-) Tätigkeit einer Beamtin für …
- ArbG Hamburg, 11.02.2010 - 7 Ca 319/09
Zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Werk- sowie …
- VG Göttingen, 11.06.2013 - 7 B 1/13
Abordnung; Arbeitgeberstellung; aufnehmende Dienststelle; Einstellung; …