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   BVerwG, 08.03.1973 - III C 25.71   

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BVerwG, 08.03.1973 - III C 25.71 (https://dejure.org/1973,683)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1973 - III C 25.71 (https://dejure.org/1973,683)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1973 - III C 25.71 (https://dejure.org/1973,683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 59
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 41.72
    Ist schon der nach der angeführten Rechtsprechung des Senats lediglich als Hilfsmaßstab anzuwendende Erfahrungssatz, daß bei Grundbesitz in der Regel der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswertes bildet, im Einzelfall durch geeignete Beweise widerlegbar (Urteile vom 13. April 1972 - BVerwG III C 71.71 -, vom 9. November 1972 - a.a.O. - und vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 -), so daß in diesen Fällen sogar ein unter dem Einheitswert liegender, tatsächlich entrichteter Kaufpreis angemessen sein kann, so gibt es um so weniger eine Rechtfertigung für die Annahme und einen darauf gestützten, angeblich gerichtsbekannten Erfahrungssatz, der Verkehrswert habe - auch in den Ostgebieten - stets ein Mehrfaches des Einheitswertes ausgemacht und deshalb im vorliegenden Fall mindestens das Doppelte des Einheitswertes betragen.

    Die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung anzustellende Vergleichsbetrachtung muß aber - sofern vom Hilfsmaßstab des Einheits- oder Ersatzeinheitswertes auszugehen ist - immer auf die Wertverhältnisse zum 1. Januar des Jahres abheben, in dem der Erwerb stattgefunden hat (Urteile vom 3. Februar 1972 - BVerwG III C 108.70 - a.a.O. - und vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung bestimmt), hier also bezüglich der Grundstücke in Fordon auf den 1. Januar 1941, desjenigen in B. auf den 1. Januar 1942.

  • BVerwG, 07.01.2010 - 5 B 67.09

    Ausgleichsleistung; Missbrauch einer Stellung im Sinne von § 1 Abs. 4

    Soweit die Beschwerde mit dem Hinweis auf das zum Lastenausgleichsrecht ergangene Urteil vom 8. März 1973 - BVerwG 3 C 25.71 - (Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 21) eine Divergenz hätte geltend machen wollen, könnte dies schon deswegen nicht zur Zulassung der Revision führen, weil kein hiervon abweichender, von dem Verwaltungsgericht aufgestellter Rechtssatz bezeichnet wird; es wird allenfalls eine - aus Sicht der Kläger - unzureichende Anwendung nicht bestrittener Rechtssätze im Einzelfall geltend gemacht.
  • BVerwG, 12.12.1974 - III C 39.73

    Angemessenheit der Gegenleistung für entzogene Vermögensgegenstände -

    Gegenleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV ist der tatsächlich entrichtete Kaufpreis (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 2. März 1972 - BVerwG III C 12.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 17], vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 - [BVerwGE 42, 59] und vom 17. Juli 1973 - BVerwG III C 55.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 26]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist als Gegenleistung im Sinne dieser Vorschrift im Falle des Kaufs von entzogenen Wirtschaftsgütern regelmäßig nur der vom Käufer tatsächlich entrichtete Kaufpreis, also nicht schon der beim Kauf vereinbarte Kaufpreis anzusehen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 93.69 - [ZLA 1971, 235], vom 2. März 1972 - BVerwG III C 12.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 17] und vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 - [BVerwGE 42, 59]).

  • BVerwG, 02.04.1984 - 3 B 61.83
    Das Vorbringen des Klägers, die im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42, 59; BVerwGE 48, 362) seien vom Verwaltungsgericht nicht hinreichend beachtet worden, kann auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen.

    Mit seiner Rechtsauffassung, daß der Erwerber entzogenen Vermögens die Beweislast für das Vorliegen konkreter Umstände trage, die eine Herabsetzung des Ersatzeinheitswertes - als Vergleichsmaßstab für die Prüfung der Angemessenheit der Gegenleistung - rechtfertigen können, steht das angefochtene Urteil im übrigen in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 42, 59 [61/62]).

  • BVerwG, 07.11.1974 - III C 21.73

    Begehren einer Schadensfeststellung wegen Verlustes von Gesellschaftsanteilen

    Nach den tatsächlichen Feststellungen ist der auf den Zeitpunkt des Kaufgeschäftes ermittelte Ersatzeinheitswert des Naturschieferwerks höher gewesen als der entrichtete Kaufpreis, und es sind keine Tatsachen festgestellt, die es rechtfertigen könnten, ausnahmsweise den unter dem Ersatzeinheitswert liegenden Kaufpreis noch als angemessene Gegenleistung zu beurteilen (vgl. Urteil vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 21]).
  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 67.73

    Beurteilung der Angemessenheit einer Gegenleistung beim Erwerb eines

    Das Urteil vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 - (BVerwGE 42, 59) bestätigt dies für die Fälle, in denen der Käufer zur Minderung berechtigt gewesen wäre.
  • BVerwG, 10.01.1974 - III C 13.72

    Anspruch auf Zahlung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen wegen

    Während den Ausgleichsbehörden der Nachweis obliegt, daß ein Ausschlußtatbestand im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FDV gegeben ist (vgl. Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 14]), wobei sie sich - wie ausgeführt - des Ersatzeinheitswertes als letztem Hilfsmaßstab zur Ermittlung des Verkehrswertes im Sinne von § 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 RepG bedienen können, muß der Erwerber des entzogenen Wirtschaftsgutes nachweisen oder mit einer ernstliche Zweifel ausschließenden Wahrscheinlichkeit glaubhaft machen, daß besondere Umstände vorliegen, die eine mehr als 10 v.H. betragende Unterschreitung des Ersatzeinheitswertes durch den gezahlten Kaufpreis rechtfertigen (vgl. Urteil vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 - [ZLA 1973, 144]).
  • BVerwG, 27.02.1976 - III B 14.74
    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das angefochtene Urteil keine hinreichenden Feststellungen zu dem für die Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises im Sinne von § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV maßgebenden Verkehrswert im Entziehungszeitpunkt enthält und insofern von der ständigen Rechtsprechung des Senats, unter anderem von den Urteilen vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 - (ZLA 1973, 144) und vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 - (ZLA 1970, 184) abweicht.
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