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BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 65.83, 8 C 66.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückstellung vom Zivildienst - Zivildienstpflichtiger - Erfüllung besonderer Aufgaben
Verfahrensgang
- VG Kassel, 27.08.1981 - IV/V E 1893/81
- BVerwG, 11.05.1983 - 8 B 250.81
- BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 65.83, 8 C 66.83
Papierfundstellen
- DÖV 1985, 839
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.11.1999 - 6 B 71.99
Einberufung zum Zivildienst; Hinausschiebung der Altersgrenze bis zur Vollendung …
Eine derartige Entscheidung liegt vor allem dann vor, wenn der Wehrpflichtige mit Rücksicht auf die beabsichtigte militärfachliche Verwendung zurückgestellt worden ist (…Urteil vom 18. März 1988 a.a.O. S. 6), aber auch dann, wenn dem Wehrpflichtigen im Sinne von § 38 VwVfG zugesagt worden ist, daß von seiner Heranziehung zum Wehrdienst bis zum Abschluß seiner Berufsausbildung mit Rücksicht auf eine beabsichtigte militärfachliche Verwendung abgesehen werde (vgl. Urteil vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 65.83 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 1 S. 3). - VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
Abschnittsbildung; Entwässerung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; …
Teileinrichtungen einer beitragsfähigen Erschließungsanlage sind dann erstmalig hergestellt, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung den in der Satzung als endgültig vorgesehenen Ausbauzustand erreicht haben (BVerwG, Urt. v. 13.12.1985 - 8 C 66.83 -, juris Rn. 32).