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   BVerwG, 08.05.1962 - III B 235.61   

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https://dejure.org/1962,6824
BVerwG, 08.05.1962 - III B 235.61 (https://dejure.org/1962,6824)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1962 - III B 235.61 (https://dejure.org/1962,6824)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1962 - III B 235.61 (https://dejure.org/1962,6824)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Erfordernis eines Verschuldens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - III B 235.61
    Das gibt mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Senats, mit der das Vorliegen eines Verschuldens grundsätzlich Voraussetzung für die Rückforderung von Ausgleichsleistungen ist (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 12. Mai 1960 [BVerwGE 10, 308], 7. September 1961 - BVerwG III C 354.58 - undvom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 12.60 - S. 9/10), Veranlassung zu einer rechtsgrundsätzlichen Entscheidung über die Bedeutung des Verschuldens für den streitigen Erstattungsanspruch (§ 190 Abs. 1 Nr. 1 VwGO in Verbindung mit § 339 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes und § 190 Abs. 2 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO).
  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 354.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - III B 235.61
    Das gibt mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Senats, mit der das Vorliegen eines Verschuldens grundsätzlich Voraussetzung für die Rückforderung von Ausgleichsleistungen ist (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 12. Mai 1960 [BVerwGE 10, 308], 7. September 1961 - BVerwG III C 354.58 - undvom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 12.60 - S. 9/10), Veranlassung zu einer rechtsgrundsätzlichen Entscheidung über die Bedeutung des Verschuldens für den streitigen Erstattungsanspruch (§ 190 Abs. 1 Nr. 1 VwGO in Verbindung mit § 339 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes und § 190 Abs. 2 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO).
  • BVerwG, 06.03.1962 - IV B 222.61
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - III B 235.61
    Daß der Kläger die Verfahrensrevision unmittelbar nach § 190 Abs. 1 Nr. 1 VwGO in Verbindung mit § 339 Abs. 1 [letzter Halbsatz] LAG hätte erheben können, ist unerheblich, weil ihm § 190 Abs. 2 VwGO diese Möglichkeit auch über den Weg der Beschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO eröffnet (vgl. z.B. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. März 1962 - BVerwG IV B 222.61) für welche der beiden Verfahrensarten er sich entschließt, ist seine Sache.
  • BVerwG, 23.06.1961 - III C 225.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - III B 235.61
    Dem Wiedereinsetzungsantrag war stattzugeben, weil dem Kläger durch Beschluß des Senatsvom 25. Oktober 1961 - BVerwG III ER 205.60 - das Armenrecht für das Beschwerdeverfahren bewilligt worden ist und er innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und die Beschwerde erhoben hat (Urteil des Senatsvom 23. Juni 1961 - BVerwG III C 225.60 -).
  • BVerwG, 25.10.1961 - III ER 205.60

    Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1962 - III B 235.61
    Dem Wiedereinsetzungsantrag war stattzugeben, weil dem Kläger durch Beschluß des Senatsvom 25. Oktober 1961 - BVerwG III ER 205.60 - das Armenrecht für das Beschwerdeverfahren bewilligt worden ist und er innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und die Beschwerde erhoben hat (Urteil des Senatsvom 23. Juni 1961 - BVerwG III C 225.60 -).
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