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   BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81   

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BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81 (https://dejure.org/1984,6476)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1984 - 9 B 10094.81 (https://dejure.org/1984,6476)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1984 - 9 B 10094.81 (https://dejure.org/1984,6476)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen politischer Verfolgung gegen eine Gruppe von Menschen - Revision wegen Verletzung der einem Berufungsgericht obliegenden Aufklärungspflicht i.F.e. kritiklosen Übernahme von Behauptungen des Auswärtigen Amts bzgl. einer Sachverhaltsaufklärung

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  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80

    Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder, der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll (vgl. z.B. Urteile vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 864.80 - InfAuslR 1984, 129).

    Enthält das Vorbringen des Asylsuchenden, dem es obliegt, alle in seinen persönlichen Lebensbereich fallenden Ereignisse und Erlebnisse sowie alle ihm sonst geläufigen Tatsachen über die Verhältnisse in seinem Herkunftsstaat wahrheitsgemäß zu berichten, nicht einmal Anhaltspunkte für das Vorliegen solcher Umstände, kann er als Asylberechtigter nicht anerkannt werden, weil schon sein eigener Vortrag den geltend gemachten Asylanspruch nicht zu tragen vermag vgl. z.B. das Urteil vom 18. Oktober 1983 a.a.O. Dem vom Berufungsgericht festgestellten Vortrag des Klägers läßt sich indessen nichts dafür entnehmen, daß mit der von ihm befürchteten Zwangsrekrutierung etwas anderes bezweckt werden könnte als die Heranziehung zu einer - nach Auffassung der El-Fatah bestehenden - allgemeinen Verpflichtung aller Palästinenser zur Durchsetzung ihrer Interessen auch mit der Waffe.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an die mit der Beschwerde ausdrücklich erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an die mit der Beschwerde ausdrücklich erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Nicht zur Zulassung der Revision führt auch die Rüge, der angegriffene Beschluß weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) ab.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder, der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll (vgl. z.B. Urteile vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 864.80 - InfAuslR 1984, 129).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Sie führen allerdings nicht schon für sich allein zu einem Fehlgebrauch dieses Ermessens, der nur bei sachfremden Erwägungen und groben Fehleinschätzungen angenommen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 -)auch für eine zwangsweise Inpflientnahme von Personen durch in ihrem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen und damit im Zusammenhang stehende Bestrafungen.
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Die Rüge schließlich, der Verwaltungsgerichtshof habe den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör dadurch verletzt, daß er ihm die im Beschluß verwerteten Auskünfte des Auswärtigen Amts zur Frage der Zwangsrekrutierung durch palästinensische Organisationen nicht zur Verfügung gestellt habe, scheitert daran, daß es aus revisionsgerichtlicher Sicht nach der materiellen Beurteilung des Falles auf eine Zwangsrekrutierung durch die El-Fatah, die dem Kläger nach seiner Behauptung gedroht haben soll, unter keinem Gesichtspunkt ankommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]), so daß entsprechend dem Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO eine Revisionszulassung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153).
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    Die Rüge schließlich, der Verwaltungsgerichtshof habe den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör dadurch verletzt, daß er ihm die im Beschluß verwerteten Auskünfte des Auswärtigen Amts zur Frage der Zwangsrekrutierung durch palästinensische Organisationen nicht zur Verfügung gestellt habe, scheitert daran, daß es aus revisionsgerichtlicher Sicht nach der materiellen Beurteilung des Falles auf eine Zwangsrekrutierung durch die El-Fatah, die dem Kläger nach seiner Behauptung gedroht haben soll, unter keinem Gesichtspunkt ankommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]), so daß entsprechend dem Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO eine Revisionszulassung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 226.82

    Asylbegehren - Ausreiseanordnung - Einheitliches Gerichtsverfahren - Getrennte

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 B 10094.81
    In der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß die Tatsachen instanzen ihre Entscheidungen auf von ihnen nach §§ 87 und 99 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beigezogene amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes stützen können (vgl. z.B. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 226.82 - DVBl. 1983, 995; BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 BvR 1305/82 -).
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