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   BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10   

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https://dejure.org/2010,13005
BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10 (https://dejure.org/2010,13005)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2010 - 8 B 42.10 (https://dejure.org/2010,13005)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2010 - 8 B 42.10 (https://dejure.org/2010,13005)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 VermG
    Zum vermögensrechtlichen Überschuldungsmaßstab

  • Wolters Kluwer

    Rüge unzulänglicher Sachaufklärung im Hinblick auf die Überschuldung eines Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten; Überzeugungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

  • rewis.io

    Zum vermögensrechtlichen Überschuldungsmaßstab

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum vermögensrechtlichen Überschuldungsmaßstab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Rüge unzulänglicher Sachaufklärung im Hinblick auf die Überschuldung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10
    Infolge der Gleichstellung der "unmittelbar bevorstehenden" mit der "eingetretenen" Überschuldung sind fiktiv auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Enteignung für Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen wären, aber aufgrund der ökonomischen Zwangslage unterlassen wurden (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 89).

    Danach war der Grundstückswert aus dem Mittel zwischen Sachwert und Ertragswert zu berechnen, wobei der Sachwert die Obergrenze bildete (Urteil vom 16. März 1995 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10
    Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten (Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 95.07

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Gewährung von lediglich

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10
    Mit Angriffen dagegen kann deshalb grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (stRspr; Beschluss vom 3. März 2008 - BVerwG 8 B 95.07 - ZOV 2008, 109 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10
    Ob die anhand dieser Vorgehensweise gebildete richterliche Überzeugung (verfahrens-)fehlerhaft erfolgt ist, kann dahingestellt bleiben; denn die Prüfung der Überschuldung wird erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender oder unmittelbar bevorstehender Verbindlichkeiten abweicht (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 134.06

    Zulässiger Gegenstand einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10
    Zur Bezeichnung eines solchen Verfahrensmangels wäre aber erforderlich gewesen, dass die Beschwerdeführerin die nicht berücksichtigten, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens geschöpften Tatsachen oder Tatsachenkomplexe benennt, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. Beschluss vom 9. November 2006 - BVerwG 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48 S. 8).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10
    Eine Ausnahme kommt im Bereich des Indizienbeweises bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (stRspr; z.B. Beschluss vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl;

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze, der anzunehmen ist, wenn das Verwaltungsgericht einen Schluss gezogen hat, der aus Gründen der Logik schlechterdings nicht gezogen werden kann (stRspr; z.B. Beschluss vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 m.w.N.), ist nicht dargelegt und auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10
    Hierzu muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
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