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   BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74   

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https://dejure.org/1975,3441
BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74 (https://dejure.org/1975,3441)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1975 - II C 7.74 (https://dejure.org/1975,3441)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1975 - II C 7.74 (https://dejure.org/1975,3441)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74
    Erst in zweiter Linie ist dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen Aufstieg Rechnung zu tragen (vgl. BVerwGE 15, 3; 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 147/61][254 f.]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74
    Erst in zweiter Linie ist dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen Aufstieg Rechnung zu tragen (vgl. BVerwGE 15, 3; 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 147/61][254 f.]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74
    Erst in zweiter Linie ist dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen Aufstieg Rechnung zu tragen (vgl. BVerwGE 15, 3; 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 147/61][254 f.]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 28.07.1970 - II B 7.70

    Begriff des Beamtenrechts - Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74
    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er dieser Erwägung der Bundesregierung durch die Übernahme der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Fassung des § 5 Abs. 5 Satz 2 BBesG gefolgt ist, die Folgerung aus der Tatsache gezogen, daß die in verschiedenen Bundesländern eingeführten Vorschriften über die "Regelbeförderung" vielfach eine den Leistungsgrundsatz vernachlässigende, großzügige Auslegung erfahren hatten (vgl. hierzu Wenzel in DÖD 1965, 121; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG II B 7.70 - [Buchholz 235.17 § 25 LBesG NW Nr. 2]).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 41.70

    Beförderung von Aufstiegsbeamten sowie unmittelbaren Laufbahnbewerbern - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74
    Angesichts der dargelegten Gesetzeslage ist kein rechtlicher Gesichtspunkt ersichtlich, der es gebietet, die Begünstigung, welche dem Kläger durch die damals aus Gründen besoldungsmäßiger Gleichbehandlung vorzeitig vorgenommene Übertragung des Eingangsamtes der gehobenen Laufbahn zuteil wurde, bei der weiteren Laufbahn gestaltung - hier bei der Beförderung zum Oberinspektor - fortwirken zu lassen mit der Folge, daß eine andere Beförderungspraxis als rechtsfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 41.70 -, ZBR 1975, 19 [20]).
  • BVerwG, 16.06.1970 - VI B 28.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74
    Gegenüber diesem ohnehin nicht mit einheitlichem rechtlichem Inhalt geschaffenen Institut (vgl. zum Beispiel die Regelungen in § 24 b des Landesbesoldungsgesetzes von Niedersachsen in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landesbesoldungsgesetzes vom 22. März 1965 [Nieders. GVBl. S. 15] und § 25 des Landesbesoldungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Dritten Besoldungsänderungsgesetzes vom 15. Juni 1965 [GV.NV. S. 165] einerseits sowie § 5 a des Besoldungsgesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung des Vierten Landesgesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 14. Juli 1965 [GVBl. Rheinl.-Pfalz S. 113] andererseits) hat der Bundesgesetzgeber in § 5 Abs. 5 Satz 2 BBesG eine davon deutlich unterschiedene neue beförderungsrechtliche Figur geschaffen, die häufig - auch zur Kennzeichnung ihrer rechtlichen Andersartigkeit gegenüber der in einzelnen Ländern der Bundesrepublik zuvor möglichen "Regelbeförderung" - als "Bewährungsbeförderung" bezeichnet wird (so auch Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1970 - BVerwG VI B 28.70 -).
  • BVerwG, 28.07.1976 - VI C 176.73

    Revision des Klägers gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs -

    Der II. Senat hat in dem - den Parteien bekannten und für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen - Urteil vom 9. Oktober 1975 - BVerwG II C 62.73 - (RiA 1976, 38 = DÖV 1976, 136) und in weiteren Urteilen vom selben Tag (vgl. BVerwG II C 6.74 [ZBR 1976, 121], BVerwG II C 7.74) zu der im vorliegenden Rechtsstreit allein zu entscheidenden Auslegung des § 5 Abs. 5 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes - BBesG - in der hier maßgeblichen Fassung des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetze vom 14. Mai 1969 (BGBl. I S. 365) eingehend Stellung genommen.
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