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   BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83   

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https://dejure.org/1983,7215
BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83 (https://dejure.org/1983,7215)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 4 CB 50.83 (https://dejure.org/1983,7215)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 4 CB 50.83 (https://dejure.org/1983,7215)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des § 12 Abs. 3 S. 1 Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (LNatSchG BW) als eine einen Ermessenstatbestand und einen unbestimmten Rechtsbegriff enthaltende Koppelungsnorm - Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Prognoseentscheidungen - Ausnahme vom ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 54.73

    Inhalt und Umfang der Betriebspflicht von Taxis - Ableitung einer Pflicht des

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83
    Das Berufungsurteil weicht nicht von "BVerwGE 51, 166 [BVerwG 08.10.1976 - VII C 54/73] und 38, 90" ab.

    Das Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 54.73 - BVerwGE 51, 164 befaßt sich mit der Betriebspflicht der Taxifahrer; auch die Ausführungen Seite 166 lassen keinerlei Bezüge zum vorliegenden Fall erkennen.

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83
    Schon deswegen scheitert ihre nunmehr erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung, die in Wahrheit nur einen Beweisantrag ersetzen soll, den die Klägerin vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. dazu Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 u.st.Rechtspr.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83
    Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang vertretene Ansicht, Koppelungsvorschriften seien entweder insgesamt als Ermessensvorschrift oder aber als eine (nur) auf den unbestimmten Rechtsbegriff abhebende Vorschrift anzusehen, trifft übrigens so nicht zu (vgl. dazu z.B. BVerwGE 34, 301 [308/309]; anders BVerwGE 39 355, jedoch für den besonderen Fall einer Billigkeitsvorschrift).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83
    Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang vertretene Ansicht, Koppelungsvorschriften seien entweder insgesamt als Ermessensvorschrift oder aber als eine (nur) auf den unbestimmten Rechtsbegriff abhebende Vorschrift anzusehen, trifft übrigens so nicht zu (vgl. dazu z.B. BVerwGE 34, 301 [308/309]; anders BVerwGE 39 355, jedoch für den besonderen Fall einer Billigkeitsvorschrift).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83
    Der Senat hat entschieden, daß z.B. Entscheidungen im Bereich der Planung im Hinblick auf eine zugrundeliegende Prognose rechtmäßig sind, wenn die Behörde diese unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten in einer der Sache angemessenen und methodisch einwandfreien Weise getroffen hat (BVerwGE 56, 110 [121]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83
    Falls die Beschwerde mit ihren Ausführungen zur gerichtlichen Kontrolle von Prognoseentscheidungen eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hat rügen wollen und man in diesen Ausführungen eine den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende hinreichend deutliche Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]) sähe, könnte auch dies nicht zur Zulassung der Revision führen; denn Art. 19 Abs. 4 Satz 1 gebietet es nicht, daß der Gesetzgeber Prognoseentscheidungen der vollen gerichtlichen Überprüfung unterstellt.
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 4 CB 50.83
    Das Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 1 C 7.69 - BVerwGE 38, 90 bezieht sich auf die Meistbegünstigungsklausel des deutsch-persischen Niederlassungsabkommens; auch insoweit ist nicht erkennbar, wieso das Berufungsgericht von dieser Entscheidung abweichen soll.
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