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BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der Ausbildung - Verletzung der Fürsorgepflicht, Kameradschaftspflicht und Wohlverhaltenspflicht im dienstlichen Bereich - Pflicht, Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und unter Beachtung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der Ausbildung; Verletzung der Fürsorgepflicht, Kameradschaftspflicht und Wohlverhaltenspflicht im dienstlichen Bereich; Pflicht, Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und unter Beachtung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 19.10.1999 - 3 VL 9/99
- BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87
Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Erschwerend ist hier vor allem der - wiederholte - Verstoß des Soldaten gegen den - allgemein bekannten - militärischen Grundsatz zu berücksichtigen, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [ff.]>).Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein zu stellen sind, und umso schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - ).
- BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> …und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 -). - BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91
Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Jedenfalls bedarf es erheblicher Milderungsgründe in der Tat, um eine Beschränkung der Degradierung auf einen Dienstgrad rechtfertigen oder von der Dienstgradherabsetzung überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - <BVerwGE 113, 19 = NJW 1997, 1520> jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95
Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Der erkennende Senat hat als derartige Ausnahmesituation u.a. eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten anerkannt (Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 -). - BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 -). - BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Auf dieser Bereitschaft sowie auf Vertrauen baut letztlich der Gehorsam unterstellter Soldaten auf, dessen die Bundeswehr im Allgemeinen und jeder Vorgesetzte innerhalb des militärischen Gefüges im Besonderen bedarf (vgl. Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 [f.] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 14 = NZWehrr 1997, 205> m.w.N.). - BVerwG, 25.09.1996 - 2 WD 17.96
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverketzung an einem Untergebenen …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Der Soldat kann sich auch nicht, worauf die Truppendienstkammer zutreffend hinweist, auf den Milderungsgrund einer Provokation berufen (vgl. Urteil vom 25. September 1996 - BVerwG 2 WD 17.96 -). - BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
Rechts der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Jedenfalls bedarf es erheblicher Milderungsgründe in der Tat, um eine Beschränkung der Degradierung auf einen Dienstgrad rechtfertigen oder von der Dienstgradherabsetzung überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - <BVerwGE 113, 19 = NJW 1997, 1520> jeweils m.w.N.). - BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mehrfach festgestellt hat, ist ein schlechtes Betriebsklima zwischen einem angeschuldigten Soldaten und ihn belastenden Zeugen allein kein Grund, die Glaubhaftigkeit von Aussagen in Zweifel zu ziehen (vgl. z.B. Urteil vom 22.12.1997 - BVerwG 2 WD 24.96 -). - BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
Er vergibt sich nichts, wenn er seine Soldaten um Rat fragt und Fehler eingesteht (Urteil vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212>).
- BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt
dd) Nicht als klassischen Milderungsgrund in den Umständen der Tat, gleichwohl mit vergleichbarem Gewicht mildernd, ist zudem eine Provokation durch das Opfer der Gewalttat bei der Maßnahmebemessung zu berücksichtigen, wenn dieses durch vorwerfbares und gewichtiges Fehlverhalten einen Anlass gesetzt hat, der konkret für die dem Soldaten vorgeworfene Pflichtverletzung kausal wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 1996 - 2 WD 17.96 - S. 14 f., vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21, vom 9. November 2000 - 2 WD 10.00 - juris Rn. 7 …und vom 30. März 2011 - 2 WD 5.10 - juris Rn. 49).