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   BVerwG, 09.12.1997 - 1 A 9.93   

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https://dejure.org/1997,7444
BVerwG, 09.12.1997 - 1 A 9.93 (https://dejure.org/1997,7444)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 1 A 9.93 (https://dejure.org/1997,7444)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 1 A 9.93 (https://dejure.org/1997,7444)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Gerichtsbescheides - Verbot eines Vereins

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verbot des Kurdistan-Komitee e. V. bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94

    Verbot des Kurdistan-Komitees bestätigt

    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 A 9.93 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der mit der Verfügung vom 22.11.1993 ebenfalls verbotenen FEYKA-Kurdistan, der früheren Dachorganisation kurdischer Vereine in Deutschland, davon ausgegangen, es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die PKK und die ERNK die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdeten (Beschluss vom 6.7.1994, NVwZ 1995, 587; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urteil vom 9.12.1997 - 1 A 9.93 - im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 30.3.1999, a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

    Durch dieses Verhalten hatte sich die PKK eine eigene Strafgewalt in Deutschland angemaßt und dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verletzt und gefährdet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1994, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urt. v. 9.12.1997 - 1 A 9.93, zitiert nach VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris; im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urt. v. 30.3.1999, a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen - Unterstützung der PKK durch

    Durch dieses Verhalten hatte sich die PKK eine eigene Strafgewalt in Deutschland angemaßt und dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verletzt und gefährdet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1994, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urt. v. 9.12.1997 - 1 A 9.93, zitiert nach VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris; im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urt. v. 30.3.1999, a.a.O.).
  • VG Frankfurt/Main, 07.06.2005 - 11 E 4037/03

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung steht der Einbürgerung entgegen,

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der mit der Verfügung vom 22.11.1993 ebenfalls verbotenen FEYKA-Kurdistan, der früheren Dachorganisation kurdischer Vereine in Deutschland, davon ausgegangen, es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die PKK und die ERNK die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdeten (Beschluss vom 06.07.1994, NVwZ 1995, 587; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urteil vom 09.12.1997 - 1 A 9.93 - im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 30.3.1999, BVerwGE 109, 1).
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