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BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 53.64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 25.59
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Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 53.64
Die Frage, wo ein Antragsteller im Zeitpunkt der Vertreibung im Sinne von §§ 1 ff. BVFG seinen Wohnsitz hatte, ist ohne Rücksicht auf das Recht, das in dem Staate galt, aus dem er vertrieben wurde, nach den Vorschriften der §§ 7 ff. BGB in ihrer damals geltenden Fassung - a.F. - zu beurteilen (vgl. BVerwGE 5, 104 und 110; BVerwGE 9, 269 [272]). - BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59
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Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 53.64
In rechtlicher Beziehung hat der Verwaltungsgerichtshof dabei unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1961 - BVerwG VIII C 284.59 - und vom 22. März 1963 - BVerwG VIII C 96.60 - ausgeführt, § 1 Abs. 1, Satz 1 BVFG setze mit den Worten "als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger" nicht voraus, daß die deutsche Staatsangehörigkeit oder deutsche Volkszugehörigkeit des Betroffenen für die Vertreibung auch kausal gewesen sein müsse. - BVerwG, 29.05.1957 - V C 327.56
Qualifizierung des Begriffes Wohnsitz i.S.d. §§ 1 und 2 Gesetz über die …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 53.64
Die Frage, wo ein Antragsteller im Zeitpunkt der Vertreibung im Sinne von §§ 1 ff. BVFG seinen Wohnsitz hatte, ist ohne Rücksicht auf das Recht, das in dem Staate galt, aus dem er vertrieben wurde, nach den Vorschriften der §§ 7 ff. BGB in ihrer damals geltenden Fassung - a.F. - zu beurteilen (vgl. BVerwGE 5, 104 und 110; BVerwGE 9, 269 [272]).
- BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 49.62
Voraussetzungen der Erteilung eines Heimatvertriebenenausweises - Erfordernis des …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 53.64
Wie der erkennende Senat in dem Urteil BVerwGE 19, 117 dargelegt hat, fehlt den Angehörigen der diplomatischen Vertretung eines Landes bei der Aufenthaltnahme an dem für die Ausübung ihres Dienstes im Ausland bestimmten Ort regelmäßig der Wille, sich dort im Sinne von § 7 Abs. 1 BGB "ständig" niederzulassen. - BVerwG, 08.10.1965 - VIII C 35.64
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Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 53.64
Die Tatsache, daß die Klägerin mit einem Bulgaren die Ehe einging, führte zwar zum Verlust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit; ihre deutsche Volkszugehörigkeit blieb davon aber rechtlich unberührt (vgl. das einen ähnlichen Fall betreffende Urteil vom 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 -). - BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 96.60
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Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 53.64
In rechtlicher Beziehung hat der Verwaltungsgerichtshof dabei unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1961 - BVerwG VIII C 284.59 - und vom 22. März 1963 - BVerwG VIII C 96.60 - ausgeführt, § 1 Abs. 1, Satz 1 BVFG setze mit den Worten "als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger" nicht voraus, daß die deutsche Staatsangehörigkeit oder deutsche Volkszugehörigkeit des Betroffenen für die Vertreibung auch kausal gewesen sein müsse.
- BVerwG, 11.09.1980 - 8 B 72.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einziehung eines …