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BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70, VIII C 35.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Erhebung mehrerer prozessualer Ansprüche gemäß dem mehrstufigen Verwaltungsverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz - Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 ZPO i.R.d. Verfahrens eines ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg - I VG W Nr. 83/67
- BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70, VIII C 35.68
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65
Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
In ähnlicher Weise schränkt auch jene Auffassung die Wertaddition ein, die seit dem Jahre 1967 unter Führung des Bundesgerichtshofs eine Zusammenrechnung vornimmt, wo sie bis dahin überwiegend abgelehnt war, z.B. in dem Fall, daß ein Antrag aus materiellrechtlich verschiedenen Klagegründen hergeleitet oder gegen eine Klage (hilfsweise) Aufrechnung mit einer Gegenforderung eingewendet wird (vgl. BGHZ 48, 212 und 356; Mattern, Streitwert bei Mehrheit von Ansprüchen, NJW 1969, 1087; ähnlich Lang, NJW 1970, 1173; Schneider, Der Gebührenstreitwert bei der Aufrechnung des Beklagten im Prozeß, MDR 1970, 277; derselbe, Wirtschaftliche Tendenzen in der Rechtsprechung des BGH zur Streitwertbemessung, MDR 1970, 107; Gegenansicht Diehl, NJW 1970, 2092 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; neuestens Günther Schultz, MDR 1971, 364). - BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
In ähnlicher Weise schränkt auch jene Auffassung die Wertaddition ein, die seit dem Jahre 1967 unter Führung des Bundesgerichtshofs eine Zusammenrechnung vornimmt, wo sie bis dahin überwiegend abgelehnt war, z.B. in dem Fall, daß ein Antrag aus materiellrechtlich verschiedenen Klagegründen hergeleitet oder gegen eine Klage (hilfsweise) Aufrechnung mit einer Gegenforderung eingewendet wird (vgl. BGHZ 48, 212 und 356; Mattern, Streitwert bei Mehrheit von Ansprüchen, NJW 1969, 1087; ähnlich Lang, NJW 1970, 1173; Schneider, Der Gebührenstreitwert bei der Aufrechnung des Beklagten im Prozeß, MDR 1970, 277; derselbe, Wirtschaftliche Tendenzen in der Rechtsprechung des BGH zur Streitwertbemessung, MDR 1970, 107; Gegenansicht Diehl, NJW 1970, 2092 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; neuestens Günther Schultz, MDR 1971, 364). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
Nach diesen Grundsätzen hat der beschließende Senat in ständiger Praxis in Fällen wie dem vorliegenden trotz zweier (oder mehrerer) prozessualer Ansprüche, die in einer Klage (entweder von vornherein oder nach Verbindung) geltend gemacht werden, nur denjenigen Streitwert festgesetzt, den er für einen Einberufungsstreit oder einen Zurückstellungsstreit allein festsetzt (vgl. den Beschluß vom 27. Februar 1969 in der verbundenen Streitsache BVerwG VIII C 37.67/38.67).
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
Zu bemerken ist, daß der Senat entsprechend in anderen Sachgebieten verfährt; so wird in Häftlingshilfesachen für die Klage auf Erteilung der Häftlingsbescheinigung ein Streitwert von 3.000 DM festgesetzt, gleichgültig, ob sie mit einer Klage auf eine - diesen Betrag nicht übersteigende - Haftentschädigung verbunden ist oder nicht (vgl. den o.a. Beschluß vom 31. März 1971 - BVerwG VIII C 81.71 -). - BVerwG, 31.03.1971 - VIII C 81.70
Unterschiedliche Streitwerte in unterschiedlichen Instanzen
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
So berücksichtigt das Bundesverwaltungsgericht über § 11 Abs. 1 GKG auch § 5 Halbsatz 1 ZPO, wonach "mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche ... zusammengerechnet" werden (vgl. den Beschluß vom 31. März 1971 - BVerwG VIII C 81.70 - über die Zusammenrechnung, wenn in einer Klage nach dem Häftlingshilfegesetz Haftentschädigung und weitere Leistungen nach diesem Gesetz begehrt werden). - BVerwG, 19.03.1968 - VIII C 120.67
Antrag auf Änderung des Streitwerts der Vorinstanz - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07
Voraussetzung der Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände gemäß § 39 …
- BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 186.70
Streitwert in einer Streitigkeit um eine wehrpflichtrechtliche Nebenpflicht - …
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 - Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -). - BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 7.70
Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes (GKG)
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 - Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -). - BVerwG, 21.07.1971 - VIII C 74.67
Rechtsmittel
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl.Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 -;Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -). - BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 139.70
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren - …
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 - Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -).