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BVerwG, 10.05.1995 - 4 A 7.94, 4 VR 2.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch einen Nachbarn - Antrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - Einhaltung der Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV
Verfahrensgang
- BVerwG, 10.05.1995 - 4 A 7.94, 4 VR 2.94
- BVerwG, 13.05.1997 - 4 A 7.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93
Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 4 A 7.94
Die Regelungen der §§ 41 ff. BImSchG sind abschließend in dem Sinne, daß neben diesem Lärmschutzsystem ein Rückgriff auf die allgemeine Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG inhaltlich (materiell) nur nach Maßgabe des § 42 Abs. 2 Satz 2 BImSchG in Betracht kommt (vgl. Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89
Schutz der Anlieger vor
Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 4 A 7.94
Da die Nachtwerte nur bei wenigen Gebäuden geringfügig überschritten werden, würden die Kosten für aktiven Schallschutz zur Einhaltung auch der Nachtwerte "außer Verhältnis" zum angestrebten Schutzzweck im Sinne von § 41 Abs. 2 BImSchG stehen (vgl. z.B. Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 4 B 97.89 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 5). - BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 14.78
Straßenrechtliche Planfeststellung - Zulassung der Revision - Aufhebung der …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 4 A 7.94
Dabei geht der Senat davon aus, daß der Antragsteller nicht lediglich eine Verpflichtungsklage erhoben, sondern auch die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses insoweit beantragt hat, als dessen Festlegungen den vom Antragsteller begehrten Lärmschutzmaßnahmen entgegenstehen (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 44).