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BVerwG, 10.07.1972 - VI CB 45.72 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1972 - VI A 433/70
- BVerwG, 10.07.1972 - VI CB 45.72
- BVerwG, 12.10.1972 - VI CB 45.72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 09.09.1971 - VI B 3.71
Auszug aus BVerwG, 10.07.1972 - VI CB 45.72
Sollte aber in seinem innerhalb der Rechtsmittelfrist eingegangenen Schriftsatz vom 25. April 1972 ein Armenrechtsgesuch zu erblicken sein, so müßte eine Wiedereinsetzung schon daran scheitern, daß einer armen Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten hat, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, Wiedereinsetzung nicht gewährt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 11. Februar 1971 - BVerwG VI B 3.71 - mit Nachw.).