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   BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16   

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https://dejure.org/2016,45122
BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16 (https://dejure.org/2016,45122)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2016 - 9 B 14.16 (https://dejure.org/2016,45122)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2016 - 9 B 14.16 (https://dejure.org/2016,45122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Widmung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung; Revisionsgerichtliche Überprüfung der Widmung; Landesrechtliche Ausgestaltung der Widmung bei kommunalen Abwassereinrichtungen

  • rechtsportal.de

    Konkludente Widmung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung; Revisionsgerichtliche Überprüfung der Widmung; Landesrechtliche Ausgestaltung der Widmung bei kommunalen Abwassereinrichtungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16
    Bei kommunalen Abwassereinrichtungen wird die Widmung rechtlich durch das Landesrecht ausgestaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 8; vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 4 EO 689.08 - juris Rn. 28).

    Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht weiche hinsichtlich der Frage, ob eine konkludente Widmung möglich sei, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37 und Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris) ab, erfüllt schon nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.

  • BVerwG, 28.01.2010 - 9 BN 5.09

    Überprüfung einer Erschließungsbeitragssatzung; Auslegungsregeln und allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16
    Schließlich sind auch die Grundsätze über die Auslegung von Verwaltungsakten und Willenserklärungen nur dann revisibel, wenn sie zur Auslegung von Bundesrecht herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 9 BN 5.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 40).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16
    Abgesehen davon genügt es zur Darlegung einer Divergenz nicht, eine bloß fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts aufzuzeigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16
    Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht weiche hinsichtlich der Frage, ob eine konkludente Widmung möglich sei, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37 und Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris) ab, erfüllt schon nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.
  • BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02

    Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; Mehrheitswahl; Verhältniswahl; Wahlsystem;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16
    Eine zwingende Vorgabe des Bundesrechts, die dem Landesgesetzgeber jede Gestaltungsmöglichkeit zur eigenständigen Ausformung des Begriffs der Widmung und der öffentlichen Einrichtung nehmen könnte, lässt sich entgegen der Auffassung des Beklagten nicht § 58 Abs. 1 WHG entnehmen (vgl. zu einer zwingenden Vorgabe: BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 - BVerwGE 118, 345 ).
  • BVerwG, 18.07.2014 - 9 B 39.14

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; Gehölze;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16
    Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Würdigung des Schreibens des Beklagten weder den Sachverhalt verkürzt noch kann dem Gericht vorgeworfen werden, es habe nicht nachvollziehbar dargelegt, aus welchen Gründen es dem Vortrag des Beklagten nicht folgt (vgl. zu § 108 Abs. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 2014 - 9 B 39.14 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 4 Rn. 9 m.w.N. und vom 13. Januar 2016 - 7 B 13.15 - juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10

    Einschaltung eines privaten Geschäftsbesorgers; Begriff des Verwaltungsakts und

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16
    Zwar berühren Fragen zum Begriff des Verwaltungsakts revisibles Bundesrecht, weil der Begriff des Verwaltungsakts auch dem Prozessrecht der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 42, 68, 113 Abs. 1 VwGO) angehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 16 Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 10.12.2015 - 4 KO 350/13

    Einbeziehung eines Kanals in eine gewidmete Entwässerungseinrichtung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16
    e OVG Weimar - 10.12.2015 - AZ: OVG 4 KO 350/13.
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