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BVerwG, 11.02.1959 - V A 5.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Fürsorgeerziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.12.1958 - V A 4.56
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes bei Streitigkeiten …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1959 - V A 5.56
Gemäß § 70 Abs. 1 Satz 4 des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 - JWG - (RGBl. I S. 633) in der Fassung vom 28. August 1953 (BGBl. I S. 1035) ist der Rechtsstreit über den Ersatz der durch die vorläufige Fürsorgeerziehung entstandenen Kosten zwischen den Fürsorgeerziehungsbehörden als Parteistreitigkeit auszutragen (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1958 - BVerwG V A 4.56 -).Wie das Gericht in seinen Urteil vom 10. Dezember 1958 (BVerwG V A 4.56) entschieden hat, sind die Kosten der vorläufigen Fürsorgeerziehung in derartigen Fällen von der Fürsorgeerziehungsbehörde des Ortes zu tragen, der im Zeitpunkt der Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung die potentielle Zuständigkeit eines Vormundschaftsgerichts zur Anordnung der endgültigen Fürsorgeerziehung begründet.
- BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52
Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz
Auszug aus BVerwG, 11.02.1959 - V A 5.56
Zu Unrecht beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 7, 104. - BGH, 02.05.1956 - IV ZB 40/56
Gesetzlicher Wohnsitz des ehelichen Kindes
Auszug aus BVerwG, 11.02.1959 - V A 5.56
Im übrigen verletzt § 11 a.F. im Gegensatz zu der von Coing bei Staudinger (…11. Aufl. Anm. 3 a zu § 11) vertretenen Meinung auch nicht den Grundsatz der Gleichberechtigung, wie der Bundesgerichtshof dargelegt hat (BGHZ 20, 313 [318]).