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   BVerwG, 11.05.2022 - 4 B 9.22   

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https://dejure.org/2022,12563
BVerwG, 11.05.2022 - 4 B 9.22 (https://dejure.org/2022,12563)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2022 - 4 B 9.22 (https://dejure.org/2022,12563)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 4 B 9.22 (https://dejure.org/2022,12563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO NRW § 41 Abs. 2 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Handeln bei der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts um ein Grundstücksgeschäft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 B 9.22
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 4.12

    Bundesrecht; Landesrecht; Verweisung; Bezugnahme; Rezeption; Anknüpfung;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 B 9.22
    Mit dem Begriff des Grundstücksgeschäfts knüpft die Regelung allerdings zunächst der Sache nach an zivilrechtliche Bestimmungen an, die als solche dem revisiblen Recht zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 7 C 4.12 - Buchholz 406.27 § 149 BBergG Nr. 3 Rn. 14).
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