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   BVerwG, 11.06.1993 - 9 B 258.93   

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https://dejure.org/1993,14677
BVerwG, 11.06.1993 - 9 B 258.93 (https://dejure.org/1993,14677)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 9 B 258.93 (https://dejure.org/1993,14677)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 9 B 258.93 (https://dejure.org/1993,14677)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - Gebot der Sachgerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit der Prognose künftiger Verfolgungsbetroffenheit - Gebotenheit einer Prognose künftiger ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1993 - 9 B 258.93
    Die Beschwerde macht eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - (BVerwGE 87, 141) geltend.

    Selbst wenn das Berufungsurteil in diesem Sinne zu verstehen sein sollte und damit eine Divergenz zur Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gebotenheit einer Prognose auch bei sich ständig ändernden Machtverhältnissen im Heimatland des Asylsuchenden (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 22.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 42) und zu den Anforderungen an eine sachgerechte Prognose (Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - a.a.O.) bestünde, würde das nicht zur Zulassung der Revision führen.

  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1993 - 9 B 258.93
    Ist das Urteil aber auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen nebeneinander gestützt, so ist die Revision nur zuzulassen, wenn in bezug auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 279 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1993 - 9 B 258.93
    Selbst wenn das Berufungsurteil in diesem Sinne zu verstehen sein sollte und damit eine Divergenz zur Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gebotenheit einer Prognose auch bei sich ständig ändernden Machtverhältnissen im Heimatland des Asylsuchenden (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 22.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 42) und zu den Anforderungen an eine sachgerechte Prognose (Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - a.a.O.) bestünde, würde das nicht zur Zulassung der Revision führen.
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