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   BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18   

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https://dejure.org/2019,34572
BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18 (https://dejure.org/2019,34572)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2019 - 2 WD 26.18 (https://dejure.org/2019,34572)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 (https://dejure.org/2019,34572)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliches Disziplinarverfahren (Wehrdienstsenat) wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Videodateien; Besitz kinderpornografischer Dateien im Fall der Löschung der Dateien auf externer Festplatte

  • rewis.io

    Freispruch hinsichtlich des Vorwurfs des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbefehl; Freispruch; kinderpornografische Datei; jugendpornografische Datei; Löschung; Besitz; Festplatte; Dublette; Screenshot; Spezialsoftware; Laptop

  • rechtsportal.de

    Gerichtliches Disziplinarverfahren (Wehrdienstsenat) wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Videodateien; Besitz kinderpornografischer Dateien im Fall der Löschung der Dateien auf externer Festplatte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 67
  • K&R 2019, 824
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 113/18

    Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht (tatsächliches Herrschaftsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18
    Bei Dateien entfällt der Besitz, wenn sie vollständig gelöscht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95 und Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18 - StV 2019, 336).

    Bestehen gelöschte Dateien an einem Speicherort fort, die dem durchschnittlichen Computerbesitzer nicht mehr ohne Weiteres zugänglich sind, so begründet dies mangels Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ebenfalls keinen Besitz mehr; dies gilt selbst dann, wenn die betreffende Person über die Kenntnis und Fähigkeit verfügt, sie wiederherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18 - StV 2019, 336 Rn. 3).

    Zudem kann im Fall der Löschung von Dateien der diesbezügliche Besitzwille fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18 - StV 2019, 336 Rn. 3).

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18
    Bei Dateien entfällt der Besitz, wenn sie vollständig gelöscht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95 und Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18 - StV 2019, 336).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt Besitz i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und einen Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15 - BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 24 Rn. 48).
  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18
    Die Möglichkeit der Übernahme von Tatsachenfeststellungen ohne weitere Beweiserhebung endet aber dann, wenn die Indizwirkung des Strafbefehls entkräftet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10).
  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18
    Dies gilt auch für tatsächliche Feststellungen, die in einem Strafbefehlsverfahren getroffen wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - StE 2019, 341 Rn. 13).
  • BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20

    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden

    Dies gilt auch für tatsächliche Feststellungen, die in einem Strafbefehlsverfahren getroffen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - BVerwGE 165, 33 Rn. 13 und vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 17).

    Die Möglichkeit der Übernahme von Tatsachenfeststellungen in einem Strafbefehl ohne weitere Beweiserhebung endet, wenn die Indizwirkung des Strafbefehls entkräftet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    "Besitz" ist das Aufrechterhalten eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses aufgrund eines Besitzwillens; bei vollständig gelöschten Dateien entfällt der Besitz (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 24; BGH, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17 - NStZ-RR 2018, 244 Rn. 34).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19

    Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz

    Nutzende wissen in der Regel nicht, dass es diese Dateien gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

    Diese Feststellungen können nach § 84 Abs. 2 WDO zugrunde gelegt werden, weil sie von dem hinsichtlich der objektiven Tatumstände geständigen Soldaten nicht substantiiert entkräftet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 Soldatengesetz Nr. 3 Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2021 - 16 MB 1/21

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung

    Zudem kann im Fall der Löschung von Dateien der diesbezügliche Besitzwille fehlen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 -, Rn. 24, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

    Die dahingehende Indizwirkung des Strafbefehls ist nicht entkräftet worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.2023 - 2 WD 4.22

    Disziplinarische Ahndung eines Soldaten wegen Unterschlgung eines Laptops

    Die Möglichkeit der Übernahme von Tatsachenfeststellungen in einem Strafbefehl ohne weitere Beweiserhebung endet aber, wenn die Indizwirkung des Strafbefehls entkräftet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 17 m. w. N.).
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