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   BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01   

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https://dejure.org/2001,12554
BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01 (https://dejure.org/2001,12554)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 2 B 50.01 (https://dejure.org/2001,12554)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 2 B 50.01 (https://dejure.org/2001,12554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge) - Einstufung eines Dienstunfalls als Gelegenheitsursache für eine gesundheitliche Beeinträchtigung - Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Sie können erst im Rahmen einer zugelassenen Revision für die Nachprüfung der richtigen Anwendung des materiellen Rechts erheblich sein (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. m.w.N. und vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 S. 11).

    Ob bei einem Verstoß gegen die Denkgesetze im Tatsachenbereich oder bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung ausnahmsweise etwas anderes gilt (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28 und vom 19. Oktober 1999, a.a.O.), mag hier auf sich beruhen.

  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens steht im Ermessen des Tatsachengerichts (stRspr; vgl. Beschluss vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14 m.w.N.).

    Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung deshalb aufdrängen musste, weil entweder eine noch nicht hinreichend geklärte besonders schwierige oder umstrittene Fachfrage zu beantworten war oder weil das dem Gericht bereits vorliegende Gutachten offenkundig von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist, grobe, auch dem Nichtssachkundigen erkennbare, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung beeinflussende Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, ferner wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachters besteht (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 13. August 1987 - BVerwG 7 B 53.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 76 S. 9 und vom 7. Juni 1995, a.a.O. S. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Die schlüssige Behauptung eines Verstoßes gegen die Denkgesetze im Tatsachenbereich verlangt die Darlegung, dass das Tatsachengericht einen Schluss gezogen hat, der aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings nicht gezogen werden kann (stRspr; Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; Beschluss vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270 S. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Ob bei einem Verstoß gegen die Denkgesetze im Tatsachenbereich oder bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung ausnahmsweise etwas anderes gilt (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28 und vom 19. Oktober 1999, a.a.O.), mag hier auf sich beruhen.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Ob bei einem Verstoß gegen die Denkgesetze im Tatsachenbereich oder bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung ausnahmsweise etwas anderes gilt (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28 und vom 19. Oktober 1999, a.a.O.), mag hier auf sich beruhen.
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. zur Streitwertfestsetzung beim Teilstatus Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Bei der Prüfung, ob dem Tatsachengericht dieser Verfahrensverstoß unterlaufen ist, muss dessen materiellrechtliche Beurteilung zu Grunde gelegt werden (stRspr; vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - NJW 1983, 187 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Sie können erst im Rahmen einer zugelassenen Revision für die Nachprüfung der richtigen Anwendung des materiellen Rechts erheblich sein (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. m.w.N. und vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 S. 11).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Die schlüssige Behauptung eines Verstoßes gegen die Denkgesetze im Tatsachenbereich verlangt die Darlegung, dass das Tatsachengericht einen Schluss gezogen hat, der aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings nicht gezogen werden kann (stRspr; Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; Beschluss vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270 S. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.1987 - 7 B 53.87

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht - Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01
    Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung deshalb aufdrängen musste, weil entweder eine noch nicht hinreichend geklärte besonders schwierige oder umstrittene Fachfrage zu beantworten war oder weil das dem Gericht bereits vorliegende Gutachten offenkundig von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist, grobe, auch dem Nichtssachkundigen erkennbare, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung beeinflussende Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, ferner wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachters besteht (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 13. August 1987 - BVerwG 7 B 53.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 76 S. 9 und vom 7. Juni 1995, a.a.O. S. 14 m.w.N.).
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