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   BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17   

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BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17 (https://dejure.org/2018,5961)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.2018 - 2 B 56.17 (https://dejure.org/2018,5961)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 2 B 56.17 (https://dejure.org/2018,5961)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verlust der Dienstbezüge eines Polizeibeamten wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst trotz Dienstfähigkeit; Bindungswirkung der Feststellungen der Dienstfähigkeit für die Disziplinarverfügung

  • rewis.io

    Bescheidungspflicht bei hilfsweise gestellten Beweisantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Dienstbezüge eines Polizeibeamten wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst trotz Dienstfähigkeit; Bindungswirkung der Feststellungen der Dienstfähigkeit für die Disziplinarverfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des Klägers mit Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 13.15 - (BVerwGE 155, 35) die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil im - ersten - Berufungsurteil eine Bindungswirkung der Feststellungen in den beiden bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheiden für das Disziplinarverfahren angenommen worden war, obwohl der Kläger im Verwaltungsverfahren zur Verlustfeststellung über diese Bindungswirkung nicht belehrt worden war; die Bindungswirkung der Feststellungen in den beiden zu Verlustfeststellungsbescheiden ergangenen verwaltungsgerichtlichen Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht hingegen nicht beanstandet.

    In dem Zurückverweisungsurteil vom 21. April 2016, a.a.O., hat der Senat die Bindungswirkung der Feststellungen in den beiden im Verlustfeststellungsverfahren ergangenen verwaltungsgerichtlichen Urteilen nicht beanstandet.

    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gebühren aus den analog anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 13.15 - BVerwGE 155, Rn. 36).

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17
    Ein Antrag, der lediglich hilfsweise gestellt wird, ein Antrag, der nur für den Fall gestellt wird, dass es auf das Beweisthema ankommen sollte, oder ein nur vorsorglich gestellter Beweisantrag löst die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus (stRspr, BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968 - 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ).

    Hier gibt der Antragsteller zu erkennen, dass sein Beweisantrag nicht vorweg, sondern erst dann bewertet werden soll, wenn die Sache selbst zur Entscheidung kommt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968 - 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17
    Die Entscheidungen müssen dasselbe Gesetz und dieselbe Fassung des Gesetzes zum Gegenstand haben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17
    Die Entscheidungen müssen dasselbe Gesetz und dieselbe Fassung des Gesetzes zum Gegenstand haben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des

    Dieser bedingte Beweisantrag, über den der Senat im Urteil entscheiden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2018 - 2 B 56.17 -, juris Rn. 8), hat keinen Erfolg.
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Dem diesbezüglich von den Antragstellern in der mündlichen Verhandlung bedingt gestellten Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen über den genauen Inhalt eines Gesprächs am 18. Januar 2020 zwischen dem früheren 1. Bürgermeister des Antragsgegners und Eigentümern von Grundstücken im betroffenen Wochenendhausgebiet, über den der Senat im Urteil entscheiden kann (BVerwG, B.v. 12.2.2018 - 2 B 56.17 - juris Rn. 8), war mangels Entscheidungserheblichkeit nicht zu entsprechen.
  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696

    Anforderungen an die Darlegung gemäß § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO

    Das gilt zunächst im Hinblick auf § 86 Abs. 2 VwGO, der auf Hilfsbeweisanträge von vornherein nicht anwendbar ist (BVerwG, B.v. 12.2.2018 - 2 B 56.17 - juris Rn. 8 ff.), ebenso aber auch hinsichtlich des Grundsatzes der Amtsermittlung unter dem Aspekt der sog. Aufklärungsrüge (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei zu sehen ist, dass § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Heranziehung eines im Verwaltungsverfahren erstellten Gutachtens nicht von vornherein entgegensteht und dass gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens im gerichtlichen Ermessen steht (BVerwG, U.v. 15.4.1964 - V C 45.63 - BVerwGE 18, 216/217 f.; U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 31).
  • VG Berlin, 08.09.2021 - 31 K 809.18
    Der dahingehende, von dem Verfahrensbevollmächtigten des Klägers im Schriftsatz vom 7. September 2021 angekündigte und in der mündlichen Verhandlung am 8. September 2021 bedingt (hilfsweise) für den Fall der ansonsten drohenden Klageabweisung gestellte Beweisantrag, über den das Gericht im Urteil entscheiden kann (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - BVerwG 2 B 56/17 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Mai 2021 - 6 S 2193/19 -, juris Rn. 49), ist mangels konkreten Tatsachenbezugs und hinreichender Spezifizierung des Vorbringens bereits unsubstantiiert (vgl. zur Unzulässigkeit unsubstantiierter Beweisanträge nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2021 - OVG 3 N 57.19 -, juris Rn. 10 m.w.Nachw.).
  • VGH Bayern, 22.03.2023 - 8 ZB 22.2505

    Heranziehung zur Reinigung eines Gehwegs - straßenrechtlicher

    b) Eine Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO, der nur für unbedingt gestellte Beweisanträge gilt (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.2018 - 2 B 56.17 - juris Rn. 7 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 86 Rn. 19), kommt von vorneherein nicht in Betracht.
  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 3 ZB 19.2443

    Zulassung der Berufung bei Zwangspensionierung

    Ein Verstoß gegen § 86 Abs. 2 VwGO kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein hilfsweise gestellter Antrag die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht auslöst (stRspr, BVerwG, B.v. 12.2.2018 - 2 B 56.17 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 1 A 440/18
    vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2018 - 2 B 56.17 -, juris, Rn. 8 bis 11, vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 -, juris, Rn. 3, vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 -, juris, Rn. 10, und vom 21. Dezember 2004 - 1 B 81.04 -, n. v., jeweils m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 2 NB 204/21

    Anrechnung von Studienleistungen; ECTS-Leistungsnachweis; erforderlicher

    Die kapazitätsrechtliche Regelung des § 6 Abs. 1 NHZG dient nach ihrem Wortlaut und ihrer Historie sowohl dem begründeten Interesse der Studienbewerber am Zugang zum Studium im höheren Semester und dessen ungehinderter Fortsetzung als auch dem berechtigten Interesse der Hochschule an einer vollen Ausschöpfung ihrer Aufnahmekapazität in dem angestrebten Semester bei gleichzeitiger Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Hochschulbetriebs (hierzu ausführlich Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 30-32, NVwZ-RR 2019, 777; BeckRS 2018, 3501).
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