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   BVerwG, 12.03.1973 - IV CB 70.71   

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https://dejure.org/1973,3032
BVerwG, 12.03.1973 - IV CB 70.71 (https://dejure.org/1973,3032)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1973 - IV CB 70.71 (https://dejure.org/1973,3032)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1973 - IV CB 70.71 (https://dejure.org/1973,3032)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung einer Sondernutzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1973 - IV CB 70.71
    In dem von der Beschwerde genannten Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 195.65 - (BVerwGE 30, 235 [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65]) hat der beschließende Senat zwar ausgesprochen, daß der Anliegergebrauch als gesteigerter Gemeingebrauch in seinem Kern grundrechtlich geschützt ist und daß deshalb das Landesrecht - abgesehen von der Möglichkeit, mehr an Rechten zu gewähren, als bereits die Grundrechte einräumen - den Inhalt des Gemeingebrauchs nur in dem Umfang regeln kann, den das Bundesrecht für eine Konkretisierung läßt.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1973 - IV CB 70.71
    Da der angefochtene Bescheid des Beklagten keine Festsetzung von Sondernutzungsgebühren enthält, liegt auch keine Abweichung vom Urteil des beschließenden Senats vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 38.69 - vor, in dem der beschließende Senat nicht ausgesprochen hat, daß die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ohne Antrag möglich wäre, in dem er vielmehr lediglich entschieden hat, der Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren stehe nicht entgegen, daß die Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis erfolgt sei.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1973 - IV CB 70.71
    Er hat aber auf der Grundlage dieser Rechtsprechung in mehreren weiteren Entscheidungen dargelegt, daß die Vermietung von Wandflächen an Automatenaufsteller ebensowenig wie die daraufhin erfolgende Anbringung von Warenautomaten zu diesem grundrechtlich geschützten Kern des Anliegergebrauchs gehören (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - [Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 6]; Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 136.68 -).
  • BVerwG, 14.01.1971 - IV C 136.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1973 - IV CB 70.71
    Er hat aber auf der Grundlage dieser Rechtsprechung in mehreren weiteren Entscheidungen dargelegt, daß die Vermietung von Wandflächen an Automatenaufsteller ebensowenig wie die daraufhin erfolgende Anbringung von Warenautomaten zu diesem grundrechtlich geschützten Kern des Anliegergebrauchs gehören (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - [Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 6]; Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 136.68 -).
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