Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 623.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,9178
BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 623.78 (https://dejure.org/1979,9178)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1979 - 1 B 623.78 (https://dejure.org/1979,9178)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1979 - 1 B 623.78 (https://dejure.org/1979,9178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,9178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung des Gerichts unter Abwesenheit des Klägers und seiner Prozeßbevollmächtigten - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der dem Gericht obliegenden Sachaufklärungspflicht durch das ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 623.78
    Das rechtliche Gehör ist aber nicht schon dann verletzt, wenn von der verfahrensrechtlich eröffneten Möglichkeit zu seiner Nutzung kein Gebrauch gemacht wird (vgl. BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63] [237]; ferner BVerfGE 42, 364 [369 ff.]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 623.78
    Das rechtliche Gehör ist aber nicht schon dann verletzt, wenn von der verfahrensrechtlich eröffneten Möglichkeit zu seiner Nutzung kein Gebrauch gemacht wird (vgl. BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63] [237]; ferner BVerfGE 42, 364 [369 ff.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht