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   BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80   

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https://dejure.org/1980,5424
BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80 (https://dejure.org/1980,5424)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1980 - 2 B 12.80 (https://dejure.org/1980,5424)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1980 - 2 B 12.80 (https://dejure.org/1980,5424)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    Der erkennende Senat hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 7.77 - und - BVerwG 2 C 5.78 - entschieden, daß selbst Vorgänge, die nicht zu dienstlichen Maßnahmen - nicht einmal zu Ermittlungen - führen, den Beamten im Sinne von § 102 Abs. 1 Satz 1 LBG betreffen können und damit zu den Personalakten gehören.

    In dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - ist unter anderem in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    Der Hinweis der Beschwerde auf die in BVerwGE 50, 301 abgedruckte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geht fehl.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    (Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] sowie BVerwGE 49, 89 [91]).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 7.77

    Beamter - Inhalt der Personalakte - Dienstliche Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    Der erkennende Senat hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 7.77 - und - BVerwG 2 C 5.78 - entschieden, daß selbst Vorgänge, die nicht zu dienstlichen Maßnahmen - nicht einmal zu Ermittlungen - führen, den Beamten im Sinne von § 102 Abs. 1 Satz 1 LBG betreffen können und damit zu den Personalakten gehören.
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]).
  • BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80
    (Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] sowie BVerwGE 49, 89 [91]).
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