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   BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82   

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BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82 (https://dejure.org/1984,1563)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1984 - 5 C 72.82 (https://dejure.org/1984,1563)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1984 - 5 C 72.82 (https://dejure.org/1984,1563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsvertrag - Berufsausbildungsverhältnisse - Anrechnungsverordnung - Schulisches Berufsgrundbildungsjahr - Ausbildungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerBildG § 29 Abs. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsgrundbildungsjahr - Anrechnung im Ausbildungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 162
  • NVwZ 1985, 579
  • DVBl 1984, 1067
  • BB 1985, 873
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Für die betriebliche Ausbildung liegt die Regelungsbefugnis beim Bund (BVerfGE 55, 274 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77] = NJW 1981, 329 = DVBl. 1981, 139 ).

    Das duale Berufsausbildungssystem mit den Lernorten Schule und Betrieb und der Verantwortung der Arbeitgeber für eine praxisbezogene betriebliche Ausbildung hat zwar, worauf auch das von der Beklagten vorgelegte Rechtsgutachten hinweist, eine lange geschichtliche Tradition (BVerfGE 55, 274 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77] = NJW 1981, 329 ).

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Zwar ist der Gesetzgeber nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und nach dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet, in grundrechtsrelevanten Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerwGE 47, 201 [BVerwG 15.11.1974 - VII C 12/74]; 56, 155 [BVerwG 11.07.1978 - 3 C 60/77]je mit weiteren Nachweisen).

    Ist dies - unter Berücksichtigung der Intensität der je nach Regelungsbereich unterschiedlichen Grundrechtsbetroffenheit der Regelungsadressaten (s. BVerfGE 58, 257 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]) - geschehen, können auch Regelungen, die sich auf die Grundrechtssphäre des Bürgers beziehen, ergänzend in der Form der Rechtsverordnung ergehen (vgl. BVerwGE 56, 155 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 11/76]; 57, 360 [BVerwG 21.03.1979 - 8 C 68/78]).

  • BVerwG, 22.03.1979 - VII C 8.73

    Vereinbarkeit der in § 5 Hamburgisches Schulgesetz (Hamb. SchulG) und in den

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Doch bedeutet dies nur, daß die Grundzüge der beabsichtigten Regelung formell-gesetzlich bestimmt werden müssen (BVerwGE 57, 360 [BVerwG 22.03.1979 - 7 C 8/73]).

    Ist dies - unter Berücksichtigung der Intensität der je nach Regelungsbereich unterschiedlichen Grundrechtsbetroffenheit der Regelungsadressaten (s. BVerfGE 58, 257 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]) - geschehen, können auch Regelungen, die sich auf die Grundrechtssphäre des Bürgers beziehen, ergänzend in der Form der Rechtsverordnung ergehen (vgl. BVerwGE 56, 155 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 11/76]; 57, 360 [BVerwG 21.03.1979 - 8 C 68/78]).

  • BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61

    Genehmigung zur Beschäftigung eines Zahnarztes als Ausbildungsassistenten ;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Die freie Berufsausübung umfaßt zwar auch das Recht, Personen zu Ausbildungszwecken zu beschäftigen (BSGE 20, 52 ; Hess.VGH, Urteil vom 15. Mai 1979 - II OE 98/77 - ).
  • VGH Hessen, 15.05.1979 - II OE 98/77
    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Die freie Berufsausübung umfaßt zwar auch das Recht, Personen zu Ausbildungszwecken zu beschäftigen (BSGE 20, 52 ; Hess.VGH, Urteil vom 15. Mai 1979 - II OE 98/77 - ).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Ist dies - unter Berücksichtigung der Intensität der je nach Regelungsbereich unterschiedlichen Grundrechtsbetroffenheit der Regelungsadressaten (s. BVerfGE 58, 257 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]) - geschehen, können auch Regelungen, die sich auf die Grundrechtssphäre des Bürgers beziehen, ergänzend in der Form der Rechtsverordnung ergehen (vgl. BVerwGE 56, 155 [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 11/76]; 57, 360 [BVerwG 21.03.1979 - 8 C 68/78]).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Zwar ist der Gesetzgeber nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und nach dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet, in grundrechtsrelevanten Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerwGE 47, 201 [BVerwG 15.11.1974 - VII C 12/74]; 56, 155 [BVerwG 11.07.1978 - 3 C 60/77]je mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 474/80

    Ausbildungszeit - Vorverlegung der Ausbildungszeit

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 8. Dezember 1982 - 5 AZR 474/80 - (DB 1983, 1208 ), daß die Anrechnung nach § 29 Abs. 1 BBiG in Verbindung mit den hierzu ergangenen Anrechnungsverordnungen bereits bei Abschluß des Ausbildungsvertrages als fiktive Vorverlegung des Ausbildungsbeginns "berücksichtigt werden muß", wird ebenfalls in diesem Sinne zu verstehen sein.
  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Aufgabe des § 29 Abs. 1 BBiG und der darauf beruhenden Anrechnungsverordnungen ist es, im Zusammenwirken mit anderen Vorschriften des Gesetzes beide Bereiche "möglichst weitgehend zu verbinden" (Schriftlicher Bericht des BT-Ausschusses für Arbeit vom 4. Juni 1969, BT-Drucks. V/4260 S. 2).
  • BVerwG, 25.02.1982 - 5 C 1.81

    Berufsbildung - Gleichzeitiger Schulbesuch - Berufserfahrung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
    Die Weigerung der Beklagten, den zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen geschlossenen Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen, berührt die Klägerin in eigenen Rechten (BVerwGE 65, 109 [BVerwG 25.02.1982 - 5 C 1/81]).
  • BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77

    Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch

  • BVerwG, 28.01.1974 - VII B 14.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des

  • BVerfG, 09.07.1981 - 1 BvR 388/81
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Jede Ermächtigungsgrundlage ist nur in der vom Verfassungsrecht geforderten oder doch nahegelegten Auslegung anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1984 - BVerwG 5 C 72.82 - BVerwGE 69, 162 [174]).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 24.94

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzungen eines gem. § 173 Abs. 3

    Jede Ermächtigungsgrundlage ist nur in der vom Verfassungsrecht geforderten oder doch nahegelegten Auslegung anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1984 - BVerwG 5 C 72.82 - BVerwGE 69, 162 [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 72/82]).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Während ein Staat seine Eigenschaft als Land des gewöhnlichen Aufenthalts nicht allein dadurch einbüßt, dass der Staatenlose ihn verlässt und in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.2.1985 - 9 C 45.84 -, NVwZ 1985, 579), tritt eine Änderung der rechtlichen Situation jedoch dann ein, wenn er den Staatenlosen - aus im asylrechtlichen Sinne nicht politischen Gründen - ausweist oder ihm die Wiedereinreise verweigert, nachdem dieser das Land verlassen hat.
  • BSG, 29.09.1992 - 11 RAr 83/91

    Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen

    Die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für die betriebliche Berufsausbildung ergibt sich aus Art. 74 Nr. 11 GG, denn nur diese Form der Berufsausbildung ist "Recht der Wirtschaft" (BVerfGE 55, 274, 309; vgl auch: BVerwGE 69, 162, 165; BAGE 26, 128, 204; 28, 269, 272 f).
  • VGH Hessen, 23.01.1992 - 4 UE 3467/88

    Zur konstitutiven Eintragung in das Denkmalbuch

    Wegen der ohnehin bestehenden Unterschiede kann jedoch offen bleiben, ob zwischen der Ablehnung einer beantragten Amtshandlung, wenn der geltend gemachte Anspruch verneint wird und der Betroffene darüber förmlich beschieden wird, als Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.06.1981 - 3 C 35.80 -, BVerwGE 62, 330 - Ablehnung der Eintragung in die Sortenliste des Bundessortenamtes - Urt. v. 12.04.1984 - 5 C 72.82 -, BVerwGE 69, 162 - Ablehnung der Eintragung eines Berufsbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse - Urt. v. 23.04.1980 - 8 C 82.79 -, BVerwGE 60, 111 - Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung - OVG Lüneburg, Urt. v. 19.10.1978 - IV A 200/77 -, NJW 1979, 563 - Ablehnung der Löschung einer Eintragung im Verkehrszentralregister -), und der Vornahme der Verwaltungshandlung dergestalt differenziert werden kann, daß letztere kein Verwaltungsakt ist (so Lässig, a.a.O.; Meyer/ Borgs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl., § 35 Rdnr. 39 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1994 - 7 S 2632/93

    Hilfe zur Erziehung - Betreuungspauschale - Vertretungsberechtigung des

    Ein etwaiger Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung, der eine ausreichende Grundlage für den Ausgleich von Nachteilen bietet (ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 21.2.1985, NVwZ 1985, 579), wäre i.ü.
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