Rechtsprechung
BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 31.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Absetzung - Abnutzung - Gemeinschaftsrecht - Fahrzeuge - Wirtschaftsgüter
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beihilfeverbot: Umweltschutzrücklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 20.06.1988 - 6 A 32/87
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1989 - 7 A 84/88
- BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 31.92
Papierfundstellen
- NJW 1994, 337
- NVwZ 1994, 381 (Ls.)
- DVBl 1994, 404
- BB 1993, 1040
- BB 1993, 2419
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
Auszug aus BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 31.92
Zwar deuten einzelne Bemerkungen in den Gesetzesmaterialien darauf hin, daß die Abschreibungsvergünstigung des § 7 d EStG in erster Linie den Zweck verfolgt, "unrentable Umweltschutz-Investitionen" zu fördern; Wirtschaftsgüter in Betrieben, die Maßnahmen des Umweltschutzes zum Gegenstand haben, sollen danach nicht "allgemein begünstigt" werden (BT-Drucks. 7/1470, S. 220 zu Buchst. e; 8/3688, S. 18 zu Buchst. b).Bereits der Regierungsentwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes vom 9. Januar 1974 (BT-Drucks. 7/1470) enthielt in Art. 1 §§ 168, 169 Sonderregelungen für den Umweltschutz, durch die die bestehenden Absetzungsvergünstigungen harmonisiert, verstärkt und ausgeweitet werden sollten.
- BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 3.82
Einkommensteuer - Begünstigung - Abfallbeseitigungsunternehmen - Ausschluß
Auszug aus BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 31.92
Wie der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 7 C 3.82 - und vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 68.86 - ) und das Berufungsgericht anerkennt, scheitert die Erteilung der Bescheinigung nicht daran, daß ein Wirtschaftsgut im Rahmen der gewerblichen Fremdbeseitigung von Abfällen eingesetzt wird. - Drs-Bund, 30.01.1975 - BT-Drs 7/3194
Auszug aus BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 31.92
Daraufhin wurde der - mit den ursprünglich vorgesehenen §§ 168, 169 im wesentlichen inhaltsgleiche - § 7 d durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Investitionszulagengesetzes vom 21. Februar 1975 (BGBl. I S. 525) in das Einkommensteuergesetz eingefügt (vgl. zu alledem den Bericht des Abgeordneten Dr. Wagner, BT-Drucks. 7/3194, S. 3; Bordewin, BB 1975, 458; Kreile, DB 1975, 514).
- BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 42.92
Verlagerung des Betriebs - Umweltschutz
Die EG-Kommission vertrat dabei ausdrücklich die Auffassung, seit dem 1. Januar 1975 errichtete neue Unternehmen und neue Einrichtungen in bestehenden Unternehmen müßten von vornherein grundsätzlich so konzipiert und realisiert werden, daß sie ohne staatliche Unterstützung den bei ihrer Inbetriebnahme geltenden Umweltschutzbedingungen entsprächen (vgl. Söffing, Inf 1975 S. 169/Gr. 1 S. 1321; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1993 - BVerwG 11 C 31.92 -).Als Bemessungsgrundlage für den Streitwert ist von einem Fünftel der Anschaffungskosten für diese Anlage in Höhe von 543.700 DM auszugehen, das sind 108.740 DM (vgl. hierzu Beschlüsse vom 28. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 119.89 - und vom 12. Mai 1993 - BVerwG 11 C 31.92 -).