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   BVerwG, 12.07.1999 - 8 B 39.99   

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https://dejure.org/1999,19044
BVerwG, 12.07.1999 - 8 B 39.99 (https://dejure.org/1999,19044)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1999 - 8 B 39.99 (https://dejure.org/1999,19044)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - 8 B 39.99 (https://dejure.org/1999,19044)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Erläuterung des Begriffs des Theaters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 8 B 39.99
    Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann verfahrenfehlerhaft gegen Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ; Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93

    Wohngeld; Behandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 8 B 39.99
    Der Prüfung, ob das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel - insbesondere auf einer Verletzung der Aufklärungspflicht - beruht, muß die materiellrechtliche Beurteilung der Vorinstanz selbst dann zugrunde gelegt werden, wenn diese sich als unzutreffend erweisen sollte (stRspr; vgl. Urteil vom 4. November 1994 - BVerwG 8 C 28.93 - Buchholz 454.71 § 7 WohnGG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 8 B 39.99
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 8 B 39.99
    Es wird nicht einmal ansatzweise dargelegt, aufgrund welchen Sachverhaltes denkgesetzlich ausschließlich eine einzige Folgerung möglich gewesen sein soll, die das Verwaltungsgericht aber nicht gezogen hat (vgl. dazu Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 8 B 39.99
    Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann verfahrenfehlerhaft gegen Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ; Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1999 - 8 B 39.99
    Ein Tatsachengericht hat nämlich nicht schon dann verfahrenfehlerhaft gegen Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ; Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 , jeweils m.w.N.).
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