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BVerwG, 12.10.1994 - 6 B 75.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Verwirkung von Rechten im öffentlichen Recht - Klage auf Erteilung eines anderen Zeugnisses - Verstoß gegen Treu und Glauben durch widersprüchliches Verhalten - Anfechtung eines in einem Verwaltungsrechtsstreit geschlossenen Vergleichs wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.02.1992 - 7 K 1096/91
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 819/92
- BVerwG, 12.10.1994 - 6 B 75.94
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
Pflicht des Pensionsamtes zur Ermittlung des Zeitpunktes des Eintritts der …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1994 - 6 B 75.94
Das Urteil beruht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von den dafür in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1960 - BVerwG 6 C 212.56 - Buchholz 234 § 35 G 131 sowie vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 42.75 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 19. Zu tragenden Rechtssätzen dieser Urteile steht das Berufungsurteil schon deshalb nicht in Widerspruch, weil sie zur Frage der Voraussetzungen einer Verwirkung von Rechten im öffentlichen Recht ergangen sind, während das Berufungsgericht seine Bestätigung der Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht auf die Annahme gestützt hat, die Klägerin habe sich mit ihrer Klage auf Erteilung eines anderen Zeugnisses über die von ihr bestandene Abschlußprüfung als Technische Zeichnerin treuwidrig in Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten gesetzt, nämlich zu ihrer Zustimmung zu dem ihr aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 29. April 1991 erteilten Zeugnis. - BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
Aufhebbarkeit einer Bestätigung im Erstattungsverfahren des nationalen …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1994 - 6 B 75.94
Das Urteil beruht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von den dafür in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1960 - BVerwG 6 C 212.56 - Buchholz 234 § 35 G 131 sowie vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 42.75 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 19. Zu tragenden Rechtssätzen dieser Urteile steht das Berufungsurteil schon deshalb nicht in Widerspruch, weil sie zur Frage der Voraussetzungen einer Verwirkung von Rechten im öffentlichen Recht ergangen sind, während das Berufungsgericht seine Bestätigung der Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht auf die Annahme gestützt hat, die Klägerin habe sich mit ihrer Klage auf Erteilung eines anderen Zeugnisses über die von ihr bestandene Abschlußprüfung als Technische Zeichnerin treuwidrig in Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten gesetzt, nämlich zu ihrer Zustimmung zu dem ihr aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 29. April 1991 erteilten Zeugnis.
- VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19
Prüferbestellung nicht in der Akte - neuer Prüfungsversuch?
Nach dem auch im Prüfungsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 242 BGB zum Ausdruck kommt, darf sich ein Prüfling nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.10.1994 - 6 B 75/94 -, juris, Rn. 2). - VG Sigmaringen, 24.05.2007 - 8 K 911/04
Klage gegen Prüfungsentscheidung im Zweiten juristischen Staatsexamen
Der Vorwurf eines derartigen Verstoßes gegen Treu und Glauben durch widersprüchliches Verhalten setzt nicht ein schuldhaftes oder gar verwerfliches Verhalten des Prüflings voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1994 - 6 B 75/94 -, Juris;… ferner Niehues, a. a. O., Rdnr. 114 u. 515). - VG Köln, 04.03.2021 - 8 K 963/18 vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 26. Aufl., 2020, § 91, Rn. 16 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 6 B 75.94 -, juris, Rn. 2.
- VG Arnsberg, 05.12.2003 - 12 K 4477/02
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer kommunalverfassungsrechtlichen …
vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 6 B 75/94 -, abrufbar in JURIS; BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 4 B 10/97 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1998, S. 329. - VG Koblenz, 11.11.2022 - 4 K 302/22
Klage gegen fehlerhafte Prüferbestellung im Promotionsverfahren erfolglos
Danach darf sich ein Prüfling nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen; es kommt hierbei nicht darauf an, ob dieses Verhalten schuldhaft oder verwerflich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 6 B 75.94 -, juris, Rn. 2).