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BVerwG, 12.11.1964 - I C 63.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anzeigepflicht für eine genehmigungsfreie bauliche Anlage im Außenbereich - Anwendbarkeit von § 29 Bundesbaugesetz 1960 auf genehmigungsfreie anzeigepflichtige Bauvorhaben - Zweck eines Genehmigungsverfahrens und eines Zustimmungsverfahrens - Zweck eines ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.01.1964 - I A 238/62
- BVerwG, 12.11.1964 - I C 63.64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
Auszug aus BVerwG, 12.11.1964 - I C 63.64
Das Berufungsgericht hat zutreffend geprüft, ob der Bau, dessen Beseitigung durch die angefochtene Verfügung angeordnet worden ist, im Zeitpunkt seiner Errichtung materiell rechtmäßig war oder dem später in Kraft getretenen und nunmehr geltenden Recht entspricht (BVerwGE 3, 351 [353 f.]; 5, 351). - BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56
Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung
Auszug aus BVerwG, 12.11.1964 - I C 63.64
Das Berufungsgericht hat zutreffend geprüft, ob der Bau, dessen Beseitigung durch die angefochtene Verfügung angeordnet worden ist, im Zeitpunkt seiner Errichtung materiell rechtmäßig war oder dem später in Kraft getretenen und nunmehr geltenden Recht entspricht (BVerwGE 3, 351 [353 f.]; 5, 351). - BVerwG, 02.02.1961 - I B 6.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.11.1964 - I C 63.64
Schon § 3 BauRegVO, die frühere bundesrechtliche Vorschrift über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außengebiet, galt trotz der Anknüpfung an die "baupolizeiliche Genehmigung" nicht nur für Vorhaben, die einer förmlichen Baugenehmigung bedurften (Beschluß vom 2. Februar 1961 - BVerwG I B 6.61 -); für die Annahme, daß das Bundesbaugesetz die Zulässigkeit des Bauens für einen engeren Kreis von Vorhaben regelt, liegen keine Anhaltspunkte vor.