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   BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71   

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https://dejure.org/1972,1559
BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71 (https://dejure.org/1972,1559)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1972 - III C 71.71 (https://dejure.org/1972,1559)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1972 - III C 71.71 (https://dejure.org/1972,1559)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Wirtschaftsgütern ohne angemessene Gegenleistung - Ermittlung des Verkehrswertes eines Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt des Erwerbes - Zahlungen des Erwerbers zur Erfüllung von Auflagen als Gegenleistungen - Angemessene Gegenleistung für eine Mühle - Feststellung ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.04.1970 - III C 3.69

    Vereinbarter Kaufpreis als Gegenleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 7.

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71
    Nach dieser ist unter entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 2 Satz 4 des Reparationsschädengesetzes die Gegenleistung regelmäßig als angemessen anzusehen, wenn sie 90 v.H. des Verkehrswertes des erworbenen Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt des Erwerbes betragen hat (Urteil vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 - [BVerwGE 35, 135]).

    Als Gegenleistung sind die geldwerten Leistungen anzusehen, die entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen erbracht worden sind (BVerwGE 35, 135).

  • BVerwG, 18.11.1971 - III C 67.70

    Schadensfeststellung von Vertreibungssschäden - Ermittlung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71
    Ersatzeinheitswerte, die für den Zeitpunkt des Erwerbes festgestellt worden sind, kommen als geeignete Maßstäbe für die Bestimmung des Verkehrswert es in Betracht (s. auch Urteil vom 18. November 1971 - BVerwG III C 67.70 - [ZLA 1972, 75]).
  • BVerwG, 25.02.1971 - III C 129.68

    Vermögensverlust durch Ausweisung - Entschädigung für den Erwerb von

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71
    Insoweit kommt es dann auf die Herkunft der Mittel an, mit - denen M. die Leistungen erbracht hat (s. auch Urteil vom 25. Februar 1971 - BVerwG III C 129.68 - [BVerwGE 37, 271]).
  • BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70

    Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71
    Der Verkehrswert kann im Wege der freien Beweiswürdigung insbesondere an Hand eines Sachverständigengutachtens ermittelt werden (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [ZLA 1972, 77]).
  • BVerwG, 17.05.1966 - III C 144.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71
    Wenn trotz der Beschwerde und der Möglichkeit einer reformatio in peius Beträge zuerkannt und gezahlt wurden, dann kann nach dem das gesamte öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben das Vertrauen jedenfalls auf dieses Verhalten der Behörden schutzwürdig sein und gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Rückzahlung der Beträge den Vorrang haben (siehe hierzu auch Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG III C 134.69 - und Urteil vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 144.64 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 16 = ZLA 1966, 244]).
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 134.69
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71
    Wenn trotz der Beschwerde und der Möglichkeit einer reformatio in peius Beträge zuerkannt und gezahlt wurden, dann kann nach dem das gesamte öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben das Vertrauen jedenfalls auf dieses Verhalten der Behörden schutzwürdig sein und gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Rückzahlung der Beträge den Vorrang haben (siehe hierzu auch Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG III C 134.69 - und Urteil vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 144.64 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 16 = ZLA 1966, 244]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71

    Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im

    Da der Ersatzeinheitswert dem Einheitswert grundsätzlich gleichsteht, kommt auch der Ersatzeinheitswert als geeigneter Maßstab für die Ermittlung des Verkehrswertes in Betracht (Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG III C 71.71 -).

    Das obliegt der freien Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht, insbesondere anhand eines Sachverständigengutachtens (Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG III C 71.71 -).".

  • BVerwG, 30.10.1972 - III CB 41.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begründetheit einer

    Da der Ersatzeinheitswert dem Einheitswert grundsätzlich gleichsteht, kommt auch der Ersatzeinheitswert als geeigneter Maßstab für die Ermittlung des Verkehrswertes in Betracht (Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG III C 71.71 -).

    Das obliegt der freien Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht, insbesondere anhand eines Sachverständigengutachtens (Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG III C 71.71 -).

  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 41.72
    Ist schon der nach der angeführten Rechtsprechung des Senats lediglich als Hilfsmaßstab anzuwendende Erfahrungssatz, daß bei Grundbesitz in der Regel der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswertes bildet, im Einzelfall durch geeignete Beweise widerlegbar (Urteile vom 13. April 1972 - BVerwG III C 71.71 -, vom 9. November 1972 - a.a.O. - und vom 8. März 1973 - BVerwG III C 25.71 -), so daß in diesen Fällen sogar ein unter dem Einheitswert liegender, tatsächlich entrichteter Kaufpreis angemessen sein kann, so gibt es um so weniger eine Rechtfertigung für die Annahme und einen darauf gestützten, angeblich gerichtsbekannten Erfahrungssatz, der Verkehrswert habe - auch in den Ostgebieten - stets ein Mehrfaches des Einheitswertes ausgemacht und deshalb im vorliegenden Fall mindestens das Doppelte des Einheitswertes betragen.
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