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BVerwG, 13.07.1993 - 11 B 55.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Zulassungsgrunds - Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1993 - 19 A 1552/92
- BVerwG, 13.07.1993 - 11 B 55.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 13.07.1993 - 11 B 55.93
Soweit die Beschwerde meint, das Berufungsgericht hätte berücksichtigen müssen, daß der Kläger in der Zeit zwischen der Widerspruchsentscheidung und der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Straßenverkehr nicht (mehr) auffällig geworden ist, macht sie der Sache nach eine Aufklärungsrüge bezüglich einer nicht entscheidungserheblichen Tatsache geltend, denn nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung maßgebend (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 73). - BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85
Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1993 - 11 B 55.93
Soweit die Beschwerde meint, das Berufungsgericht hätte berücksichtigen müssen, daß der Kläger in der Zeit zwischen der Widerspruchsentscheidung und der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Straßenverkehr nicht (mehr) auffällig geworden ist, macht sie der Sache nach eine Aufklärungsrüge bezüglich einer nicht entscheidungserheblichen Tatsache geltend, denn nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung maßgebend (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 73).