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   BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02   

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BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02 (https://dejure.org/2003,36541)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2003 - 1 B 426.02 (https://dejure.org/2003,36541)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2003 - 1 B 426.02 (https://dejure.org/2003,36541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die Annahme einer Vorverfolgung - Vorhandensein einer landesweit ausweglosen Lage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Auf die in diesem Zusammenhang vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 - BVerfGE 80, 315 geht die Beschwerde nicht ein.

    Denn soweit in dem genannten Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 ein objektiver Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Ausreise nicht als erforderlich angesehen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht hieran im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51, 60; 80, 315, 344) nicht mehr festgehalten (vgl. u.a. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 55), sondern verlangt für die Annahme einer Vorverfolgung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen erlittener Verfolgung und Flucht besteht, sich die Ausreise also bei objektiver Betrachtung als eine unter dem Druck erlittener Verfolgung stattfindende Flucht darstellt (stRspr; vgl. neben dem Urteil vom 30. Oktober 1990 auch Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141, 146 f. ; Beschluss vom 8. Februar 2000 - BVerwG 9 B 4.00 - Buchholz 402.25 § 1.

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Weiterhin liege eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 vor, weil das Berufungsgericht trotz unterstellter Vorverfolgung der Klägerin als Kurdin in der Türkei - mangels Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Ausreise - nicht den herabgesetzten Prognosemaßstab zugrunde gelegt habe.

    Denn soweit in dem genannten Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 ein objektiver Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Ausreise nicht als erforderlich angesehen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht hieran im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51, 60; 80, 315, 344) nicht mehr festgehalten (vgl. u.a. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 55), sondern verlangt für die Annahme einer Vorverfolgung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen erlittener Verfolgung und Flucht besteht, sich die Ausreise also bei objektiver Betrachtung als eine unter dem Druck erlittener Verfolgung stattfindende Flucht darstellt (stRspr; vgl. neben dem Urteil vom 30. Oktober 1990 auch Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141, 146 f. ; Beschluss vom 8. Februar 2000 - BVerwG 9 B 4.00 - Buchholz 402.25 § 1.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Denn soweit in dem genannten Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 ein objektiver Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Ausreise nicht als erforderlich angesehen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht hieran im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51, 60; 80, 315, 344) nicht mehr festgehalten (vgl. u.a. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 55), sondern verlangt für die Annahme einer Vorverfolgung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen erlittener Verfolgung und Flucht besteht, sich die Ausreise also bei objektiver Betrachtung als eine unter dem Druck erlittener Verfolgung stattfindende Flucht darstellt (stRspr; vgl. neben dem Urteil vom 30. Oktober 1990 auch Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141, 146 f. ; Beschluss vom 8. Februar 2000 - BVerwG 9 B 4.00 - Buchholz 402.25 § 1.
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Denn soweit in dem genannten Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 ein objektiver Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Ausreise nicht als erforderlich angesehen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht hieran im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51, 60; 80, 315, 344) nicht mehr festgehalten (vgl. u.a. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 55), sondern verlangt für die Annahme einer Vorverfolgung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen erlittener Verfolgung und Flucht besteht, sich die Ausreise also bei objektiver Betrachtung als eine unter dem Druck erlittener Verfolgung stattfindende Flucht darstellt (stRspr; vgl. neben dem Urteil vom 30. Oktober 1990 auch Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141, 146 f. ; Beschluss vom 8. Februar 2000 - BVerwG 9 B 4.00 - Buchholz 402.25 § 1.
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    AsylVfG Nr. 229 sowie Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 - BVerwGE 111, 334, 337).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, dass die anwaltlich vertretene Klägerin davon ausgehen konnte, die Frage einer landesweiten oder regional begrenzten Verfolgung würde in ihrem Fall keine Rolle spielen, obwohl dieser Gesichtspunkt gerade bei der Verfolgung von Kurden in der Türkei in der Rechtsprechung der mit Asylsachen befassten Gerichte seit Jahren von erheblicher Bedeutung ist (vgl. schon die Urteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 - BVerwGE 101, 123 und - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Denn soweit in dem genannten Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 ein objektiver Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Ausreise nicht als erforderlich angesehen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht hieran im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51, 60; 80, 315, 344) nicht mehr festgehalten (vgl. u.a. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 55), sondern verlangt für die Annahme einer Vorverfolgung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen erlittener Verfolgung und Flucht besteht, sich die Ausreise also bei objektiver Betrachtung als eine unter dem Druck erlittener Verfolgung stattfindende Flucht darstellt (stRspr; vgl. neben dem Urteil vom 30. Oktober 1990 auch Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141, 146 f. ; Beschluss vom 8. Februar 2000 - BVerwG 9 B 4.00 - Buchholz 402.25 § 1.
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, dass die anwaltlich vertretene Klägerin davon ausgehen konnte, die Frage einer landesweiten oder regional begrenzten Verfolgung würde in ihrem Fall keine Rolle spielen, obwohl dieser Gesichtspunkt gerade bei der Verfolgung von Kurden in der Türkei in der Rechtsprechung der mit Asylsachen befassten Gerichte seit Jahren von erheblicher Bedeutung ist (vgl. schon die Urteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 - BVerwGE 101, 123 und - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; vgl. Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 und Beschluss vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 02.02.1994 - 1 B 208.93

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02
    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird im Übrigen auch deswegen nicht hinreichend bezeichnet, weil die Beschwerde die Abweichung von einer überholten Judikatur rügt, die nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz führen kann (vgl. etwa Beschluss vom 2. Februar 1994 - BVerwG 1 B 208.93 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
  • BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme der Vorverfolgung bei

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