Rechtsprechung
BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wolters Kluwer
Beginn der Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB bei erneuter Bekanntmachung eines Bebauungsplans nur in einem Blatt als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- rewis.io
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rewis.io
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 u. 2; BauGB § 215 Abs. 1
Beginn der Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB bei erneuter Bekanntmachung eines Bebauungsplans nur in einem Blatt als klärungsbedürftige Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann beginnt die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 N 06.257
- BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 209
- ZfBR 2012, 36
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung
Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
Die geltend gemachte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zum Beschluss des Senats vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9) - liegt nicht vor. - BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03
Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des …
Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
Als Bekanntmachung reicht die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers aus, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss dabei nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1122 ; Beschluss vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - BRS 58 Nr. 49 S. 160). - BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei …
Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
Als Bekanntmachung reicht die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers aus, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss dabei nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1122 ; Beschluss vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - BRS 58 Nr. 49 S. 160).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2023 - 3 K 149/15
Bebauungsplan Hafen Ladebow; Festsetzung eines Sondergebiets Tanklager
Dies steht der Annahme nicht entgegen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 - juris Rn. 6). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2023 - 3 K 151/18
Bauleitplanung; Abwägungsfehler aufgrund erhaltungsrechtlichen …
Dies steht aber der Annahme nicht entgegen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -, juris Rn. 6). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20
Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der …
Unerheblich ist auch, dass die Bekanntmachungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind; die Jahresfrist des § 215 Abs. 1 VwGO ist gleichwohl angelaufen, da § 215 Abs. 1 BauGB keine ordnungsgemäße Bekanntmachung voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -, juris Rn. 6; OVG Greifswald…, Urteil vom 12. April 2022 - 3 K 918/18 OVG -, juris Rn. 57). - OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung
Einer erneuten Rüge nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung des vorherigen Bekanntmachungsmangels habe es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -) nicht bedurft. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2022 - 3 K 918/18
Normenkontrolle - Änderungsbebauungsplan, der eine Zuschauertribüne zu einem …
Auch wenn die erste Bekanntmachung nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprochen haben sollte - was als möglicher Grund für die erneute Bekanntmachungsanordnung in Betracht kommen könnte -, würde dies zwar nicht der Annahme entgegenstehen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 - juris Rn. 6).