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   BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2510
BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11 (https://dejure.org/2011,2510)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2011 - 4 BN 16.11 (https://dejure.org/2011,2510)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 (https://dejure.org/2011,2510)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB bei erneuter Bekanntmachung eines Bebauungsplans nur in einem Blatt als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 u. 2; BauGB § 215 Abs. 1
    Beginn der Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB bei erneuter Bekanntmachung eines Bebauungsplans nur in einem Blatt als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann beginnt die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 209
  • ZfBR 2012, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
    Die geltend gemachte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zum Beschluss des Senats vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9) - liegt nicht vor.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
    Als Bekanntmachung reicht die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers aus, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss dabei nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1122 ; Beschluss vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - BRS 58 Nr. 49 S. 160).
  • BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
    Als Bekanntmachung reicht die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers aus, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss dabei nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1122 ; Beschluss vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - BRS 58 Nr. 49 S. 160).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2023 - 3 K 149/15

    Bebauungsplan Hafen Ladebow; Festsetzung eines Sondergebiets Tanklager

    Dies steht der Annahme nicht entgegen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 - juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2023 - 3 K 151/18

    Bauleitplanung; Abwägungsfehler aufgrund erhaltungsrechtlichen

    Dies steht aber der Annahme nicht entgegen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20

    Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der

    Unerheblich ist auch, dass die Bekanntmachungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind; die Jahresfrist des § 215 Abs. 1 VwGO ist gleichwohl angelaufen, da § 215 Abs. 1 BauGB keine ordnungsgemäße Bekanntmachung voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -, juris Rn. 6; OVG Greifswald, Urteil vom 12. April 2022 - 3 K 918/18 OVG -, juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

    Einer erneuten Rüge nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung des vorherigen Bekanntmachungsmangels habe es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -) nicht bedurft.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2022 - 3 K 918/18

    Normenkontrolle - Änderungsbebauungsplan, der eine Zuschauertribüne zu einem

    Auch wenn die erste Bekanntmachung nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprochen haben sollte - was als möglicher Grund für die erneute Bekanntmachungsanordnung in Betracht kommen könnte -, würde dies zwar nicht der Annahme entgegenstehen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 - juris Rn. 6).
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