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   BVerwG, 13.11.2003 - 9 B 65.03   

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https://dejure.org/2003,33121
BVerwG, 13.11.2003 - 9 B 65.03 (https://dejure.org/2003,33121)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 9 B 65.03 (https://dejure.org/2003,33121)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 9 B 65.03 (https://dejure.org/2003,33121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Typengerechtigkeit in den Fällen unterschiedlicher Vorteilssituationen bei der Grundstücksentwässerung - Anwendbarkeit im Abwasserbeitragsrecht - "Unerheblichkeitsschwelle" für Satzungsmängel - Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 9 B 65.03
    Denn danach ist ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz zu benennen, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder anderer oberster Bundesgerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung dieser Gerichte tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Das bloße Aufzeigen einer (angeblich) fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts, auf das sich die Beschwerde beschränkt, erfüllt nicht die Anforderungen einer Divergenzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 9 B 65.03
    Das Oberverwaltungsgericht hat sich zur Begründung seiner Auffassung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45) gestützt.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 9 B 65.03
    Soweit die Beschwerde eine Divergenz der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 155) rügt, genügt dieser Vortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.
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