Rechtsprechung
BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,15317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzureichende Substantiierung einer Familienasylberechtigung - Anspruch auf Familienasyl
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 06.12.1995 - 9 R 970/94
- BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Ein Rechtssuchender kann nämlich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann mit Erfolg rügen, wenn er zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (BVerfGE 74, 220 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90
Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Er hat weder das eine noch das andere getan, so daß die Nichtberücksichtigung seines nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten Vorbringens eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs nicht begründen kann (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2217; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - NJW 1992, 3185 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248). - BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Er hat weder das eine noch das andere getan, so daß die Nichtberücksichtigung seines nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten Vorbringens eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs nicht begründen kann (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2217; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - NJW 1992, 3185 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248).
- BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72
Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur dann anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (siehe etwa BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]). - BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91
Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Die Beschwerde macht darüber hinaus geltend, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 66.91 - (BVerwGE 89, 315 [BVerwG 21.01.1992 - 9 C 66/91]) ab, da es entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts die Gewährung von Familienasyl nach § 26 Abs. 2 AsylVfG davon abhängig gemacht habe, daß die Asylberechtigung des sog. Stammberechtigten bereits rechtskräftig feststehe. - BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (siehe etwa BVerfGE 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]). - BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur dann anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]). - BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur dann anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).