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   BVerwG, 14.07.1975 - IV C 40.72   

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BVerwG, 14.07.1975 - IV C 40.72 (https://dejure.org/1975,3298)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1975 - IV C 40.72 (https://dejure.org/1975,3298)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1975 - IV C 40.72 (https://dejure.org/1975,3298)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.02.1971 - VI C 27.66

    Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit - Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1975 - IV C 40.72
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es nicht Aufgabe der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO, bei einem rechtlich schwierigen, der Sache nach aber erledigten Streitfall eine abschließende Prüfung aller aufgetretenen Zweifelsfragen herbeizuführen (vgl.Beschluß vom 3. Februar 1971 - BVerwG VI C 27.66 - in Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 04.01.1967 - IV B 132.65

    Außenwerbung an Bundesfernstraßen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1975 - IV C 40.72
    Der beschließende Senat hat in dem vom Berufungsgericht erwähntenBeschluß vom 4. Januar 1967 - BVerwG IV B 132.65 - (Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 1 = DVBl. 1967, 291) entschieden, daß Ortsdurchfahrt im Sinne des § 5 Abs. 4 FStrG 1961 derjenige Teil einer Bundesstraße ist, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt, daß die Anerkennung eines Straßenteils als Ortsdurchfahrt daneben von keinen weiteren Voraussetzungen abhängig ist und daß eine Bundesstraße daher Ortsdurchfahrt auch in solchen Ortsteilen ist, deren zusammenhängende Bebauung keine unmittelbaren Zugänge und Zufahrten zur Bundesstraße hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 K 91/09

    Normenkontrollverfahren - Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf einem

    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind überschritten, wo einer der beteiligten Belange in geradezu unvertretbarer Weise zu kurz kommt, wo er und sein Gewicht einfach verkannt werden oder wo das Verhältnis zwischen ihm und dem Planungsinhalt auch bei Berücksichtigung der planerischen Gestaltungsfreiheit und aller sonstigen Gegebenheiten nicht mehr aufgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - 4 C 40.72 -, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 08.02.1988 - 4 B 6.88

    Erteilung eines negativen Vorbescheides für ein Bauvorhaben im Außenbereich -

    Die Beschwerde rügt weiter, das Urteil des Berufungsgerichts weiche auch von den Urteilen des beschließenden Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - (BVerwGE 41, 227), vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 40.72 - (BVerwGE 44, 250) und vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 32.66 - (Buchholz 406.11 § 35 Nr. 30) ab.
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