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   BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98   

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https://dejure.org/1998,4880
BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98 (https://dejure.org/1998,4880)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1998 - 2 WDB 2.98 (https://dejure.org/1998,4880)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 2 WDB 2.98 (https://dejure.org/1998,4880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Antrags des Soldaten auf Aufhebung der von der Einleitungsbehörde angeordneten Einbehaltung eines Teils seiner Dienstbezüge bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis - Vereinbarkeit einer vereinbarten Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen mit dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WDO § 76 Abs. 1 § 120 Abs. 2, Abs. 5 S. 2
    Recht der Soldaten - Neuerliche Anfechtung einer bereits für verhältnismäßig erachteten Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 241
  • NVwZ 1999, 664 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.09.1993 - 2 WDB 10.93

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Der Bundeswehrdisziplinaranwalt, der mit Schriftsatz vom 3. September 1993 den vom Wehrdisziplinaranwalt im Nachgang zu seiner Beschwerde vom 13. Juli 1993 mit Schriftsatz vom 31. August 1993 gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der 3. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 15. Juni 1993 (BVerwG 2 WDB 10.93) zurückgenommen hat, hat diesen Antrag seinerseits als Vertretungsberechtigter beim Bundesverwaltungsgericht gestellt (BVerwG 2 WDB 12.93).

    Mit Beschluß vom 20. September 1993 (BVerwG 2 WDB 10.93, 12.93) hat der Senat beide Verfahren verbunden und den Beschluß der 3. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 15. Juni 1993 aufgehoben.

  • BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund Bestechlichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Damit ist auch im Hinblick auf das nach der zwingenden Vorschrift des § 76 Abs. 1 WDO ausgesetzte disziplinargerichtliche Verfahren weiterhin von einem hinreichenden Tatverdacht auszugehen, der nach der Rechtsprechung des Senats zur Maßnahmebemessung bei nachgewiesener Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB die Prognose rechtfertigt, daß in der Regel die Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis zu erwarten ist (Urteil vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194 [f.]>).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. April 1995 (BVerwG 2 WDB 6, 94 <BVerwGE 103, 222 [f.] = NZWehrr 1995, 161> m.w.N.) hervorgehoben, daß bei Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 WDO sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der zeitlichen Dauer der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 2 WDB 6.94

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen des Verdachts des

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. April 1995 (BVerwG 2 WDB 6, 94 <BVerwGE 103, 222 [f.] = NZWehrr 1995, 161> m.w.N.) hervorgehoben, daß bei Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 WDO sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der zeitlichen Dauer der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94

    Disziplinarrecht - Dienstbezüge - Nachzahlung - Verzinsung - Soldat

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Die Höhe des Nachzahlungsanspruchs bestimmt sich jeweils nach der Summe der tatsächlich einbehaltenen Beträge (Beschluß vom 28. April 1994 - BVerwG 2 WDB 1, 94 - <BVerwGE 103, 111 - NZWehrr 1994, 216> m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 645/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Überprüfbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Auf die Revision des Soldaten hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 645/92 - das Urteil des Landgerichts Darmstadt mit den Feststellungen aufgehoben, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, soweit dem Soldaten erfolgloses Verleiten zu einer Straftat (Betrug) zur Last gelegt worden ist, und im übrigem die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß der Schuldspruch wegen Bestechlichkeit nach den tatsächlichen Feststellungen nicht zu beanstanden wäre, das Landgericht hier jedoch Überlegungen angestellt hat, welche die Beweiswürdigung zu diesem Anklagepunkt insgesamt als widersprüchlich und fehlerhaft erscheinen lassen.
  • BVerwG, 19.10.1992 - 2 WDB 10.92

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten wegen des Verdachtes des fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Ein am 29. August 1991 gestellter Antrag des Soldaten, die Einbehaltungsanordnung vom 31. Mai 1990 aufzuheben, wurde vom Befehlshaber TerrKdo Süd am 2. Oktober 1991, der Antrag des Soldaten auf gerichtliche Entscheidung von der 6. Kammer des Truppendienstgerichts Mitte mit Beschluß vom 21. Juli 1992 - M 6 GL 4/91 - und seine dagegen gerichtete Beschwerde mit Beschluß des Senats vom 19. Oktober 1992 - BVerwG 2 WDB 10.92 - als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerwG, 12.04.1988 - 2 WDB 22.87

    Anfechtbarkeit der Einstellungsverfügung - Disziplinargerichtliches Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Senat mit Beschluß vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WDB 22.87 - als unbegründet zurück.
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