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   BVerwG, 14.08.1979 - 1 B 51.79   

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https://dejure.org/1979,3006
BVerwG, 14.08.1979 - 1 B 51.79 (https://dejure.org/1979,3006)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1979 - 1 B 51.79 (https://dejure.org/1979,3006)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1979 - 1 B 51.79 (https://dejure.org/1979,3006)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Drohende Maßnahmen wegen Wehrdienstverweigerung als politische Verfolgung - Pflicht zur Zuleitung der Niederschrift über mündliche Verhandlungen an die am Verfahren ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 166.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1979 - 1 B 51.79
    Mit anderer, Worten kommt eine wegen Wehrdienstverweigerung zu befürchtende Bestrafung nur denn als Asylgrund in Betracht, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen eines der in Art. 1 Buchst. A Abs. 2 GK genannten Gründe und nicht lediglich als Kriminalstrafe wegen Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten darstellt (BVerwG, Beschluß vom 26. September 1974 - BVerwG 1 B 57.74 - auch BVerwGE 4, 238).
  • BVerwG, 26.09.1974 - I B 57.74

    Antrag eines jordanischen Staatsangehörigen auf Asyl - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1979 - 1 B 51.79
    Mit anderer, Worten kommt eine wegen Wehrdienstverweigerung zu befürchtende Bestrafung nur denn als Asylgrund in Betracht, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen eines der in Art. 1 Buchst. A Abs. 2 GK genannten Gründe und nicht lediglich als Kriminalstrafe wegen Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten darstellt (BVerwG, Beschluß vom 26. September 1974 - BVerwG 1 B 57.74 - auch BVerwGE 4, 238).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 92.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1979 - 1 B 51.79
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch bereits grundsätzlich geklärt, daß bei drohenden Maßnahmen wegen Wehrdienstverweigerung nur dann von politischer Verfolgung gesprochen werden kann, wenn nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfall es die Ableistung des Wehrdienstes unzumutbar ist und wenn Zwangslagen bestehen, derentwegen der Pflichtige, befürchten muß, während des Wehrdienstes in Konflikte zu geraten, die mit Verfolgungen in Sinne der Genfer Konvention enden müßten (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963, BVerwG 1 C 92.61).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 778.80

    Gefahr einer Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung in Syrien aus moralischen

    Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung ist für sich noch keine politische Verfolgung, sondern im Regelfall Strafe wegen Verletzung einer staatsbürgerlichen Pflicht, die in vielen, auch rechtsstaatlich verfaßten Ländern verhängt wird (ständige Rechtsprechung, Urteil vom 29. Juni 1962 - BVerwG 1 C 41.60 - = DVBl. 63, 146 [Nazarener Urteil]; Beschluß vom 14. August 1979 - BVerwG 1 B 51.79 -).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 9 B 15368.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung ist hiernach für sich noch keine politische Verfolgung, sondern im Regelfall Strafe wegen Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 29. Juni 1962 - BVerwG 1 C 41.60 - DVBl. 1963, 146; Beschluß vom 14. August 1979 - BVerwG 1 B 51.79 -).
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