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   BVerwG, 14.11.1957 - III C 190.56   

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https://dejure.org/1957,1207
BVerwG, 14.11.1957 - III C 190.56 (https://dejure.org/1957,1207)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1957 - III C 190.56 (https://dejure.org/1957,1207)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1957 - III C 190.56 (https://dejure.org/1957,1207)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - III C 190.56
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54, BVerwG V C 77.54 - BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54] - und BVerwG V C 59.55) ist rechtlich geklärt, daß - im Unterschied zu den Leistungen der öffentlichen Fürsorge, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwGE 1, 159) - auf die besonderen Leistungen im Rahmen der Tbc-Hilfe auf Grund der Verordnung vom 8. September 1942 ein solcher Rechtsanspruch nicht geltend gemacht werden kann.
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - III C 190.56
    Allerdings ergibt sich die Freistellung der hinsichtlich ihrer Anrechnungsfähigkeit noch strittigen Bezüge des Klägers, die er auf Grund der Verordnung über Tuberkulosehilfe vom 8. September 1942 (RGBl. I S. 549) - TbcVO - erhalten hat, noch nicht aus der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Dezember 1956 - BVerwG V C 118.55 - DVBl. 1957 S. 469, auf das insoweit Bezug genommen wird, eingehend begründeten Auslegung der vorgenannten Verordnung dahin, daß grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung wirtschaftlicher Tbc-Hilfe besteht.
  • BVerwG, 15.09.1955 - V C 77.54

    Kein Anspruch des Kranken auf Tuberkulosehilfe - Zum Begriff der Betroffenheit

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - III C 190.56
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54, BVerwG V C 77.54 - BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54] - und BVerwG V C 59.55) ist rechtlich geklärt, daß - im Unterschied zu den Leistungen der öffentlichen Fürsorge, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwGE 1, 159) - auf die besonderen Leistungen im Rahmen der Tbc-Hilfe auf Grund der Verordnung vom 8. September 1942 ein solcher Rechtsanspruch nicht geltend gemacht werden kann.
  • BVerwG, 15.09.1955 - V C 59.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - III C 190.56
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54, BVerwG V C 77.54 - BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54] - und BVerwG V C 59.55) ist rechtlich geklärt, daß - im Unterschied zu den Leistungen der öffentlichen Fürsorge, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwGE 1, 159) - auf die besonderen Leistungen im Rahmen der Tbc-Hilfe auf Grund der Verordnung vom 8. September 1942 ein solcher Rechtsanspruch nicht geltend gemacht werden kann.
  • BVerwG, 15.09.1955 - V C 26.54

    Gewährung einer Ernährungszulage - Gewährung einer Tuberkulosehilfe

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - III C 190.56
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54, BVerwG V C 77.54 - BVerwGE 2, 203 [BVerwG 15.09.1955 - V C 77/54] - und BVerwG V C 59.55) ist rechtlich geklärt, daß - im Unterschied zu den Leistungen der öffentlichen Fürsorge, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwGE 1, 159) - auf die besonderen Leistungen im Rahmen der Tbc-Hilfe auf Grund der Verordnung vom 8. September 1942 ein solcher Rechtsanspruch nicht geltend gemacht werden kann.
  • BVerwG, 27.02.1958 - III C 356.56

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 14. November 1957 - BVerwG III C 190.56 - entschieden hat, ergibt sich hieraus und aus dem Rückerstattungsverbot noch nicht, daß die auf Grund der Tbc-Verordnung gewährten Bezüge von der Anrechnungsfähigkeit freigestellt wären.
  • BVerwG, 20.02.1959 - III B 138.58

    Rechtsmittel

    Das wäre nämlich, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 14. November 1957 - BVerwG III C 190.56 - (MDR 1958 S. 119) ausgeführt hat, nicht zwingend, so daß das Urteil des V. Senats vom 19. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55]) die hier zur Entscheidung stehende Frage nicht in vollem Umfange geklärt hat.
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