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   BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22   

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BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22 (https://dejure.org/2023,43371)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 1 WB 35.22 (https://dejure.org/2023,43371)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 1 WB 35.22 (https://dejure.org/2023,43371)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    Zweifel an der künftigen Erfüllung dieser Pflichten können ein Sicherheitsrisiko im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SÜG begründen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 38).

    Der Geheimschutzbeauftragte hat sich deshalb bei der Beurteilung, ob ein Sicherheitsrisiko festzustellen ist, prognostisch zur künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen und seiner Verhältnisse zu äußern und dabei im Falle des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SÜG darzulegen, warum die vorliegenden sicherheitserheblichen Erkenntnisse für die Zukunft Zweifel an der Verfassungstreue und dadurch ein Sicherheitsrisiko begründen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 40 m. w. N.).

    Diese Einschätzung bindet den Geheimschutzbeauftragten zwar nicht, ihr kommt jedoch zumindest eine indizielle Bedeutung zu, die der Geheimschutzbeauftragte in die Gesamtwürdigung einzustellen und zu würdigen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 43).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 m. w. N.).

    Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    Bei derartigen Werten erscheint die Annahme einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik in weitaus stärkerem Maße als naheliegend (s. zu Werten von mehr als 3 Promille aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 ).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Straftat;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    Auch ließe sie sich bezogen auf die sich aus der Begehung der Straftaten ergebenden Zuverlässigkeitszweifel nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG darauf stützen, dass die Laufzeit des vom Truppendienstgericht verhängten Beförderungsverbots von 48 Monaten noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 15.03 - NZWehrr 2004, 168 S. 169).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13

    Sicherheitsüberprüfungsverfahren; Sicherheitserklärung; Wahrheitspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    Die anlässlich einer Anhörung im Sicherheitsüberprüfungsverfahren abgegebenen Erklärungen gehören zu den "dienstlichen Angelegenheiten" im Sinne der zitierten Vorschrift (vgl. zu alledem BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 35 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    Anknüpfend an § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV vermag aus Sicht des Senats bereits ein Wert von 1, 6 Promille oder mehr den Verdacht zu rechtfertigen, dass die betroffene Person an einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik leidet (s. zum Straßenverkehrsrecht BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 11 B 120.93 - NZV 1994, 376; zu den fachlichen Gründen für die Wahl dieses Schwellenwerts in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV vgl. näher BVerwG, Urteil vom 17. März 2020 - 3 C 3.20 - BVerwGE 172, 18 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16

    Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
    (b) Der Geheimschutzbeauftragte ist überdies zutreffend davon ausgegangen, dass rechtsextremistische, rassistische und insbesondere antisemitische Äußerungen, wie sie hier von dem Antragsteller am 16. September 2017 artikuliert worden sind, Indizien für ein mangelndes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die fehlende Bereitschaft, für ihre Erhaltung jederzeit einzutreten, sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 und Beschluss vom 27. Juli 2020 - 2 WDB 5, 20 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12

    Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.

  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09

    Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines

  • BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung

  • BVerwG, 21.02.1994 - 11 B 120.93

    Medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahreignung bei Blutalkoholwert

  • BVerwG, 12.11.1985 - 1 WB 16.84

    Soldat - Entziehung eines Sicherheitsbescheides - Überschreiten des

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