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   BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96   

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BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96 (https://dejure.org/1997,13977)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1997 - 6 B 90.96 (https://dejure.org/1997,13977)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 6 B 90.96 (https://dejure.org/1997,13977)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuches gegen die beteiligten Richter - Nichtvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts nur bei willkürlichen oder manipulativen Erwägungen - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtanerkennung von Schriften als Urkunden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.05.1995 - 6 B 16.95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Mit persönlichem Schreiben vom 9. Januar 1997 hat der Kläger in diesem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. N. sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht E., Dr. V., Dr. S. und A. Zur Begründung trägt er vor: In Verbindung mit dem anhängigen Verfahren seien vom Bundesverwaltungsgericht unter Mitwirkung dieser Richter vier Beschlüsse gegen ihn ergangen, und zwar in den Verfahren BVerwG 6 B 42.93, BVerwG 6 A 1.93, BVerwG 6 B 16.95 und BVerwG 6 B 21.96.

    Diese Begründung hat der Kläger mit Schreiben vom 10. Januar 1997 ergänzt, in der er insbesondere darauf abhebt, daß der Beschluß des Senats in Sachen BVerwG 6 B 16.95 fehlerhaft sei.

    Der Kläger stützt sein Ablehnungsgesuch pauschal auf die Mitwirkung der abgelehnten Richter an Entscheidungen, mit denen seine Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision jeweils als unzulässig verworfen wurden (Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93; Beschluß vom 19. Mai 1995 - BVerwG 6 B 16.95; Beschluß vom 9. April 1996 - BVerwG 6 B 21.96) bzw. seine Nichtigkeits- und Restitutionsklage als unzulässig verworfen wurde (Beschluß vom 4. Februar 1994 - BVerwG 6 A 1.93).

  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Mit persönlichem Schreiben vom 9. Januar 1997 hat der Kläger in diesem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. N. sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht E., Dr. V., Dr. S. und A. Zur Begründung trägt er vor: In Verbindung mit dem anhängigen Verfahren seien vom Bundesverwaltungsgericht unter Mitwirkung dieser Richter vier Beschlüsse gegen ihn ergangen, und zwar in den Verfahren BVerwG 6 B 42.93, BVerwG 6 A 1.93, BVerwG 6 B 16.95 und BVerwG 6 B 21.96.

    Der Kläger stützt sein Ablehnungsgesuch pauschal auf die Mitwirkung der abgelehnten Richter an Entscheidungen, mit denen seine Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision jeweils als unzulässig verworfen wurden (Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93; Beschluß vom 19. Mai 1995 - BVerwG 6 B 16.95; Beschluß vom 9. April 1996 - BVerwG 6 B 21.96) bzw. seine Nichtigkeits- und Restitutionsklage als unzulässig verworfen wurde (Beschluß vom 4. Februar 1994 - BVerwG 6 A 1.93).

  • BVerwG, 09.04.1996 - 6 B 21.96

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Mit persönlichem Schreiben vom 9. Januar 1997 hat der Kläger in diesem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. N. sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht E., Dr. V., Dr. S. und A. Zur Begründung trägt er vor: In Verbindung mit dem anhängigen Verfahren seien vom Bundesverwaltungsgericht unter Mitwirkung dieser Richter vier Beschlüsse gegen ihn ergangen, und zwar in den Verfahren BVerwG 6 B 42.93, BVerwG 6 A 1.93, BVerwG 6 B 16.95 und BVerwG 6 B 21.96.

    Der Kläger stützt sein Ablehnungsgesuch pauschal auf die Mitwirkung der abgelehnten Richter an Entscheidungen, mit denen seine Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision jeweils als unzulässig verworfen wurden (Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93; Beschluß vom 19. Mai 1995 - BVerwG 6 B 16.95; Beschluß vom 9. April 1996 - BVerwG 6 B 21.96) bzw. seine Nichtigkeits- und Restitutionsklage als unzulässig verworfen wurde (Beschluß vom 4. Februar 1994 - BVerwG 6 A 1.93).

  • BVerwG, 04.02.1994 - 6 A 1.93

    Analoge Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) auf

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Mit persönlichem Schreiben vom 9. Januar 1997 hat der Kläger in diesem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. N. sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht E., Dr. V., Dr. S. und A. Zur Begründung trägt er vor: In Verbindung mit dem anhängigen Verfahren seien vom Bundesverwaltungsgericht unter Mitwirkung dieser Richter vier Beschlüsse gegen ihn ergangen, und zwar in den Verfahren BVerwG 6 B 42.93, BVerwG 6 A 1.93, BVerwG 6 B 16.95 und BVerwG 6 B 21.96.

    Der Kläger stützt sein Ablehnungsgesuch pauschal auf die Mitwirkung der abgelehnten Richter an Entscheidungen, mit denen seine Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision jeweils als unzulässig verworfen wurden (Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93; Beschluß vom 19. Mai 1995 - BVerwG 6 B 16.95; Beschluß vom 9. April 1996 - BVerwG 6 B 21.96) bzw. seine Nichtigkeits- und Restitutionsklage als unzulässig verworfen wurde (Beschluß vom 4. Februar 1994 - BVerwG 6 A 1.93).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Da Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nur verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen und nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (stRspr, vgl. BVerfGE 11, 218 64, 1 [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvR 96/60]; 83, 24 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]), gibt es - die Zulässigkeit des Vorbringens im Hinblick auf § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO unterstellt - keinen Anhaltspunkt für einen solchen Verstoß.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Da Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nur verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen und nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (stRspr, vgl. BVerfGE 11, 218 64, 1 [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvR 96/60]; 83, 24 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]), gibt es - die Zulässigkeit des Vorbringens im Hinblick auf § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO unterstellt - keinen Anhaltspunkt für einen solchen Verstoß.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Ein Ablehnungsgesuch ist dann als mißbräuchlich anzusehen, wenn ein zur Annahme der Besorgnis der Befangenheit geeigneter Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, vielmehr das Vorbringen von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (stRspr; vgl. Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ; Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Da Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nur verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen und nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (stRspr, vgl. BVerfGE 11, 218 64, 1 [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvR 96/60]; 83, 24 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]), gibt es - die Zulässigkeit des Vorbringens im Hinblick auf § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO unterstellt - keinen Anhaltspunkt für einen solchen Verstoß.
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Eine - hier unterstellte - lediglich unrichtige Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, die die Beschwerde hier allein geltend macht, würde noch nicht zu einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts führen (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 154.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Trennung von Verfahren als

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 6 B 90.96
    Ein Ablehnungsgesuch ist dann als mißbräuchlich anzusehen, wenn ein zur Annahme der Besorgnis der Befangenheit geeigneter Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, vielmehr das Vorbringen von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (stRspr; vgl. Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ; Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50).
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