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   BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05   

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BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05 (https://dejure.org/2005,66302)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 8 PKH 1.05 (https://dejure.org/2005,66302)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 8 PKH 1.05 (https://dejure.org/2005,66302)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es unerheblich ist (vgl. BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Die Ablehnung aller Richter des 8. Senats ist offensichtlich missbräuchlich (BVerfGE 11, 1).

    Da die Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs offensichtlich ist, bedarf es auch keiner dienstlichen Äußerung der beteiligten Richter (BVerfGE 11, 1 zur Ablehnung nicht namentlich genannter Richter).

  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen die Mitglieder des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig zu verwerfen (vgl. Beschluss vom 24. Januar 1973 - BVerwG III CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13).

    Werden nicht ein einzelner Richter, sondern alle Mitglieder eines Spruchkörpers abgelehnt und werden die für die Ablehnung genannten Gründe nicht individuell auf die Person der einzelnen Richter bezogen oder sind sie sonst von vornherein ersichtlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, so kann das erkennende Gericht ein solchermaßen unstatthaftes Ablehnungsgesuch unbeachtet lassen und unter Beteiligung der abgelehnten Mitglieder in der Sache entscheiden (BVerwG vom 24. Januar 1973, a.a.O., S. 10).

  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Eine in einer gerichtlichen Entscheidung geäußerte Rechtsansicht ist von vornherein ersichtlich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. Beschluss vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55).

    Ebenso wenig stellt es eine hinreichende Substantiierung eines Ablehnungsgrundes dar, wenn pauschal darauf verwiesen wird, dass sich die Gründe einer Entscheidung des Gerichts nicht mit allen Teilen des Vorbringens einer Partei auseinander setzen, zumal wenn es nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht auf sie ankommt (Beschluss vom 3. April 1997, a.a.O., S. 5).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet es, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis nimmt und auf seine Erheblichkeit und Richtigkeit überprüft (vgl. BVerfGE 63, 80 ; 70, 288 ).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers für zulässig gehalten, wenn der Antragsteller die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten Anhaltspunkten in einer Kollegialentscheidung des Spruchkörpers herleitet (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG VI C 129.74 - BVerwGE 50, 36).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden; Wertungen ohne Tatsachensubstanz genügen hierfür nicht (Beschluss vom 7. August 1997 - BVerwG 11 B 18.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 57 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet es, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis nimmt und auf seine Erheblichkeit und Richtigkeit überprüft (vgl. BVerfGE 63, 80 ; 70, 288 ).
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